Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Betontechnik Rothe GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Am Handwerkerzentrum 13, 04451 Borsdorf OT Panitzsch
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 19247
EUID
DEU1308.HRB19247
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
404 IN 1473/18
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
13.11.2025
Vergütungsfestsetzung
29.01.2026
Einspruchsfrist
18.03.2026
Vergütungsfestsetzung
20.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betontechnik im Bereich der Dienstleistung, in der Bearbeitung und Vergütung von Betonböden, insbesondere Betonglättung und Bodensanierung, Arbeiten im Bereich der handwerklichen Tätigkeiten, die der Eintragung in die Handwerksrolle bedürfen, insbesondere Betonbohren oder Betonschneiden, werden nicht durch die Gesellschaft ausgeführt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Betontechnik Rothe GmbH ist beim Amtsgericht Leipzig anhängig. Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene Beschlüsse erlassen. Zunächst wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 29.01.2026 festgesetzt, gefolgt von einer weiteren Festsetzung am 20.03.2026. Es wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Gläubigern und dem Insolvenzverwalter bis zum 13.11.2025 Gelegenheit zur Widerspruchserteilung gegeben wurde. Im weiteren Verfahrensschritt wurde der Schlusstermin angesetzt und das weitere Verfahren sowie die Vornahme der Schlussverteilung im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Insolvenzgläubiger hatten bis zum 18.03.2026 die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis einzureichen. Der Insolvenzverwalter erklärte, dass bei der Schlussverteilung Forderungen in Höhe von 422.915,41 EUR zu berücksichtigen sind und eine Masse von 5.833,50 EUR zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 1473/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Betontechnik Rothe GmbH, Am Handwerkerzentrum 13, 04451 Borsdorf, Amtsgericht Leipzig , HRB 19247
vertreten durch den Geschäftsführer Gottfried Rothe
- wurde die weitere Vergütung des Insolvenzverwalters …
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 1473/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Betontechnik Rothe GmbH, Am Handwerkerzentrum 13, 04451 Borsdorf, Amtsgericht Leipzig , HRB 19247
vertreten durch den Geschäftsführer Gottfried Rothe
- wurde die weitere Vergütung des Insolvenzverwalters am 20.03.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 1473/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Betontechnik Rothe GmbH, Am Handwerkerzentrum 13, 04451 Borsdorf, Amtsgericht Leipzig , HRB 19247
vertreten durch den Geschäftsführer Gottfried Rothe
- wurde die Vergütung am 29.01.2026 festgesetzt auf Ve…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 1473/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Betontechnik Rothe GmbH, Am Handwerkerzentrum 13, 04451 Borsdorf, Amtsgericht Leipzig , HRB 19247
vertreten durch den Geschäftsführer Gottfried Rothe
- wurde die Vergütung am 29.01.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 1473/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Betontechnik Rothe GmbH, Am Handwerkerzentrum 13, 04451 Borsdorf, Amtsgericht Leipzig , HRB 19247
vertreten durch den Geschäftsführer Gottfried Rothe
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im …
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 1473/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Betontechnik Rothe GmbH, Am Handwerkerzentrum 13, 04451 Borsdorf, Amtsgericht Leipzig , HRB 19247
vertreten durch den Geschäftsführer Gottfried Rothe
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 18.03.2026 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 422.915,41 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 5.833,50 EUR zur Verfügung".
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 1473/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Betontechnik Rothe GmbH, Am Handwerkerzentrum 13, 04451 Borsdorf, Amtsgericht Leipzig , HRB 19247
vertreten durch den Geschäftsführer Gottfried Rothe
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewö…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 1473/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Betontechnik Rothe GmbH, Am Handwerkerzentrum 13, 04451 Borsdorf, Amtsgericht Leipzig , HRB 19247
vertreten durch den Geschäftsführer Gottfried Rothe
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 13.11.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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