Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Better by Less GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 158475
EUID
DEK1101.HRB158475
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 186/22
Phase
Insolvenzplanverfahren
Termine & Fristen
Vergütungsfestsetzung
18.12.2024
Aufhebung der Planüberwachung
04.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Better by Less GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast. Die Überwachung der Erfüllung des Insolvenzplanes vom 15.12.2022 ist am 04.03.2026 aufgehoben worden, da die Ansprüche, deren Erfüllung überwacht worden ist, erfüllt sind.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Better by Less GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, hat die Überwachung der Erfüllung des Insolvenzplanes vom 15.12.2022 aufgehoben, da die überwachten Ansprüche erfüllt sind (§ 268 Abs. 1 Ziff. 1 InsO). Im weiteren Verlauf wurde die …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Better by Less GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, hat die Überwachung der Erfüllung des Insolvenzplanes vom 15.12.2022 aufgehoben, da die überwachten Ansprüche erfüllt sind (§ 268 Abs. 1 Ziff. 1 InsO). Im weiteren Verlauf wurde die Vergütung des Planüberwachers festgesetzt. Der Planüberwacher hat Anspruch auf eine gesonderte Vergütung gemäß § 6 Abs. 2 InsVV. Die Vergütung beträgt 4.500,00 EUR zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer (855,00 EUR), was einem Endbetrag von 5.355,00 EUR entspricht. Der Betrag kann der vorhandenen Masse entnommen werden. Gegen die Vergütungsfestsetzung steht dem Verwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung zu, wenn der Beschwerdewert 200,00 EUR übersteigt bzw. das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Die Frist für Rechtsmittel beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 186/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 158475 eingetragenen Better by Less GmbH, Koppel 34-36, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Robin Konow,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 186/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 158475 eingetragenen Better by Less GmbH, Koppel 34-36, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Robin Konow,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg
wird die Überwachung der Erfüllung des Insolvenzplanes vom 15.12.2022 aufgehoben, weil die Ansprüche, deren Erfüllung überwacht worden ist, erfüllt sind, § 268 Absatz 1 Ziffer 1 InsO.
67a IN 186/22
Amtsgericht Hamburg, 04.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 186/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 158475 eingetragenen Better by Less GmbH, Koppel 34-36, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Robin Konow,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 186/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 158475 eingetragenen Better by Less GmbH, Koppel 34-36, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Robin Konow,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg
wird die Vergütung des Planüberwachers, Herrn Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Moorfuhrtweg 11 in 22301 Hamburg wie folgt festgesetzt:
Vergütung 4.500,00 EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 4.500,00 EUR 855,00 EUR
Endbetrag 5.355,00 EUR
Der Endbetrag kann der vorhandenen Masse entnommen werden.
Gründe:
Der Planüberwacher hat nach Ziffer 10 des Insolvenzplans Anspruch auf eine gesonderte Vergütung für die Überwachung des Plans.
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach § 6 Abs. 2 InsVV.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom 10.12.2024 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 eingesehen werden.
67a IN 186/22
Amtsgericht Hamburg, 18.12.2024
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