Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 46891
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Insolvenzprofil
Beutner Logistik Dienstleistungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Steinendorfer Straße 11, 42699 Solingen
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 46891
EUID
DER1101.HRB46891
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 72/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens
Rolle
Sachwalter
Adresse
Kennedydamm 24, 40476 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
01.06.2025 , 09:51 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.07.2025
Berichtstermin
29.07.2025 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
29.07.2025 , 09:30 Uhr
Prüfungsstichtag
03.11.2025
Insolvenzplan-Erörterung
12.01.2026 , 10:00 Uhr
Aufhebung
31.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Logistik- Dienstleistungen aller Art sowie die Bewirtschaftung von Logistik-Zentren
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beutner Logistik Dienstleistungen GmbH ist am 01.06.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wurde Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht des Sachwalters zur Verwaltung der Masse berechtigt ist. Der Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens. Forderungen sind bis zum 08.0hell.2025 anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung sowie zur Prüfung der Forderungen findet am 29.07.2025 statt. Im weiteren Verlauf wurde ein Termin zur Erörterung und Abstimmung über den Insolvenzplan auf den 12.01.2026 festgesetzt. Der Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete Forderungen ist der 03.11.2025. Nach der Bestätigung des Insolvenzplans vom 15.12.2025 ist das Verfahren zum Ablauf des 31.01.2026 aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 72/25
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 46891 eingetragenen Beutner Logistik Dienstleistungen GmbH, Itterpark 4, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralph Torsten Seupke,
Verfa…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 72/25
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 46891 eingetragenen Beutner Logistik Dienstleistungen GmbH, Itterpark 4, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralph Torsten Seupke,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Christian Holzmann, Johannstr. 37, 40476 Düsseldorf
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens, Kennedydamm 24, 40476 Düsseldorf
wird zum Ablauf des 31.01.2026 aufgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans vom 15.12.2025 rechtskräftig geworden ist (§ 258 Abs. 1 InsO).
503 IN 72/25
Amtsgericht Düsseldorf, 30.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 72/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 46891 eingetragenen Beutner Logistik Dienstleistungen GmbH, Itterpark 4, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralph Torsten Seupke,
si…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 72/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 46891 eingetragenen Beutner Logistik Dienstleistungen GmbH, Itterpark 4, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralph Torsten Seupke,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
503 IN 72/25
Amtsgericht Düsseldorf, 21.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 72/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 46891 eingetragenen Beutner Logistik Dienstleistungen GmbH, Itterpark 4, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralph Torsten Seupke,
Ve…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 72/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 46891 eingetragenen Beutner Logistik Dienstleistungen GmbH, Itterpark 4, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralph Torsten Seupke,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Christian Holzmann, Johannstr. 37, 40476 Düsseldorf
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens, Kennedydamm 24, 40476 Düsseldorf
werden die Vergütung und Auslagen des Sachwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Sachwalter übt sein Amt seit dem 01.06.2025 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§§10, 1 Abs. 1 InsVV).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 16.01.2026 verwiesen.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der/die Sachwalter/in nach §§ 12 Abs. 3, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 175,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
503 IN 72/25
Amtsgericht Düsseldorf, 21.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 72/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 46891 eingetragenen Beutner Logistik Dienstleistungen GmbH, Itterpark 4, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralph Torsten Seupke,
is…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 72/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 46891 eingetragenen Beutner Logistik Dienstleistungen GmbH, Itterpark 4, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralph Torsten Seupke,
ist Termin zur Erörterung des Insolvenzplanes und des Stimmrechts der Gläubiger sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan und nachträglicher Prüfungstermin bestimmt auf Montag, 12.01.2026, 10:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 1. Etage, Sitzungssaal 1.102.
Der Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
503 IN 72/25
Amtsgericht Düsseldorf, 19.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 72/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 46891 eingetragenen Beutner Logistik Dienstleistungen GmbH, Itterpark 4, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralph Seupke,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Ü…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 72/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 46891 eingetragenen Beutner Logistik Dienstleistungen GmbH, Itterpark 4, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralph Seupke,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2025, um 09:51 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens, Couvenstraße 4, 40211 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 29.07.2025, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte (§ 162 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO).
- die Erstellung eines Insolvenzplans.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 15.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
503 IN 72/25
Düsseldorf, 01.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 72/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 46891 eingetragenen Beutner Logistik Dienstleistungen GmbH, Itterpark 4, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralph Seupke, und den Ge…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 72/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 46891 eingetragenen Beutner Logistik Dienstleistungen GmbH, Itterpark 4, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralph Seupke, und den Gesellschafter Herrn Beutner Jürgen,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
503 IN 72/25
Amtsgericht Düsseldorf, 29.09.2025
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