Im Antragsverfahren über das Vermögen der Beyer & Lücke TEAM GmbH ist am 08.05.2026 um 9.15 Uhr gemäß § 270b Abs. 1 InsO die Bestellung einer vorläufigen Sachwalterin angeordnet worden. Rechtsanwältin Heitje Thürnagel wurde zur vorläufigen Sachwalterin bestellt. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der vorläufigen Sachwalterin ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Magdeburg sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 181/26 (371): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Beyer & Lücke TEAM GmbH, Steinfeldstr. 2a, 39179 Barleben, Überlassung von Arbeitskräften im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung (AG Stendal, HRB 2664), vertr. d.: Tino Beyer, (Geschäftsführer), ist am 08.05.2026 um 9.15 Uhr Folgendes angeordnet…
340 IN 181/26 (371): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Beyer & Lücke TEAM GmbH, Steinfeldstr. 2a, 39179 Barleben, Überlassung von Arbeitskräften im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung (AG Stendal, HRB 2664), vertr. d.: Tino Beyer, (Geschäftsführer), ist am 08.05.2026 um 9.15 Uhr Folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270b Abs. 1 InsO wird zur vorläufigen Sachwalterin bestellt: Rechtsanwältin Heitje Thürnagel, Bei der Hauptwache 2, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5354-0, Fax: 0391/5354-100, E-Mail: HThuernagel@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der vorläufigen Sachwalterin ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Magdeburg, 08.05.2026
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