Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 790409

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

BFS Invest GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Besigheimer Straße 15, 74369 Löchgau
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 790409
EUID
DEB8534.HRB790409

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
10 IN 560/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Jochen Sedlitz
Adresse
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
Telefon
0711 96689481
E-Mail

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.06.2026 , 11:00 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

der Erwerb, das Halten, Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann innerhalb und außerhalb des Landes gleiche oder ähnliche Unternehmungen erwerben, auch wenn sie einen anderen Unternehmensgegenstand haben, sich an solchen beteiligen, sie gründen oder Niederlassungen errichten und betreiben. Unternehmen, an denen sie mehrheitlich beteiligt ist, kann sie unter ihrer Leitung zusammenfassen oder sich auf die Beteiligungsverwaltung beschränken. Weiterhin können Gegenstand der Gesellschaft die Erbringung von gewerblichen Dienstleistungen jeglicher Art an mit der Gesellschaft verbundene und nicht verbundene Unternehmen mit Ausnahme von Rechtsberatung und sonstigen genehmigungspflichtigen Tätigkeiten sein.

Zusammenfassung des Verfahrens

Im Verfahren über den Antrag der BFS Invest GmbH wurde am 05.06.2026 um 11:00 Uhr die Anordnung vorläufiger Maßnahmen zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage getroffen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jochen Sedlitz bestellt. Mit dieser Anordnung sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin (außer bei unbeweglichen Gegenständen) untersagt und bereits begonnende Maßnahmen werden eingestellt. Die Verfügungsgewalt der Schuldnerin über ihr Vermögen ist eingeschränkt; Verfügungen über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Zudem ist der Schuldnerin die Verfügung über Bankkonten und Außenstände untersagt, wobei die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

10 IN 560/26 In dem Verfahren über den Antrag BFS Invest GmbH, Besigheimer Straße 1, 74369 Löchgau, vertreten durch die Geschäftsführer Sven Friedrich und Marco Sauter Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 790409 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Pluta Rechtsanw…

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