Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Biebelhausener Mühle seit 1647 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Bergstraße 2-6, 54441 Ayl-Biebelhausen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 46951
EUID
DET2408V.HRB46951
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Trier
Aktenzeichen
23 IN 42/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ingo Grünewald
Rolle
Sachwalter
Kanzlei
Rechtsanwälte Partner mbB
Adresse
Kornmarkt 4, 54290 Trier
Telefon
0651/1708300
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
26.05.2025 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.06.2025
Berichtstermin
03.07.2025 , 09:15 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Fabrikation und der Vertrieb von Brot und Backwaren und die Beteiligung an Unternehmen mit ähnlichen Betriebszwecken sowie die Verwaltung von solchen Unternehmen und auch der Betrieb einer Mühle.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biebelhausener Mühle seit 1647 GmbH ist am 26.05.2025 eröffnet worden. Es wird in Eigenverwaltung der Schuldnerin unter Aufsicht des Sachwalters geführt. Der Sachwalter ist Rechtsanwalt Ingo Grünewald. Forderungen sind bis zum 20.06.2025 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 03.07.2025 angesetzt. Im weiteren Verlauf wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters festgesetzt, wobei die Beträge nicht veröffentlicht werden dürfen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 42/25 : Über das Vermögen der Biebelhausener Mühle seit 1647 GmbH, Bergstraße 2-6, 54441 Ayl (AG Wittlich, HRB 46951), ist am 26.05.2025 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Ingo Grünewald, Rechtsanwälte Partner mbB, Kornmarkt 4, 54290 Trier, Tel.: 0651/1708300, Fax: 0…
23 IN 42/25 : Über das Vermögen der Biebelhausener Mühle seit 1647 GmbH, Bergstraße 2-6, 54441 Ayl (AG Wittlich, HRB 46951), ist am 26.05.2025 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Ingo Grünewald, Rechtsanwälte Partner mbB, Kornmarkt 4, 54290 Trier, Tel.: 0651/1708300, Fax: 0651/170830120, E-Mail: Ingo.gruenewald@tbs-insolvenzverwalter.de.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 20.06.2025 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 03.07.2025, 09:15 Uhr, Saal 56, Amtsgericht, Justizstrasse 2, 4, 6, 54290 Trier eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 26.05.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 42/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biebelhausener Mühle seit 1647 GmbH, Bergstraße 2-6, 54441 Ayl (AG Wittlich, HRB 46951), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Ve…
23 IN 42/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biebelhausener Mühle seit 1647 GmbH, Bergstraße 2-6, 54441 Ayl (AG Wittlich, HRB 46951), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Trier, 25.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 42/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biebelhausener Mühle seit 1647 GmbH, Bergstraße 2-6, 54441 Ayl (AG Wittlich, HRB 46951), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Ingo Grünewald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht …
23 IN 42/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biebelhausener Mühle seit 1647 GmbH, Bergstraße 2-6, 54441 Ayl (AG Wittlich, HRB 46951), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Ingo Grünewald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Trier eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 17.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 42/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Biebelhausener Mühle seit 1647 GmbH, Bergstraße 2-6, 54441 Ayl (AG Wittlich, HRB 46951), ist der Beschluss vom 25.03.2025 berichtigt worden.
Statt
Biebelhausener Mühle seit 1647 GmbH, Bergstraße 2-6, 54441 Ayl (AG Wittlich, HRB 46951),
vertreten durch…
23 IN 42/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Biebelhausener Mühle seit 1647 GmbH, Bergstraße 2-6, 54441 Ayl (AG Wittlich, HRB 46951), ist der Beschluss vom 25.03.2025 berichtigt worden.
Statt
Biebelhausener Mühle seit 1647 GmbH, Bergstraße 2-6, 54441 Ayl (AG Wittlich, HRB 46951),
vertreten durch:
1. Yvonne Corrine Elisabeth Boels, (Geschäftsführerin),
vertreten durch:
1.1. Bart Lodewijk Devos, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.1.:
Rechtsanwalt Alexander Zimmer, dhpg Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte, Simeonstiftplatz 1, 54290 Trier,
muss es richtig heißen:
Biebelhausener Mühle seit 1647 GmbH, Bergstraße 2-6, 54441 Ayl (AG Wittlich, HRB 46951),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte dhpg Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater GmbH & Co.KG WPG BAG, Bahnhofsplatz 8, 54290 Trier,
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Trier, 27.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 42/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Biebelhausener Mühle seit 1647 GmbH, Bergstraße 2-6, 54441 Ayl (AG Wittlich, HRB 46951), vertr. d.: 1. Yvonne Corrine Elisabeth Boels, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Bart Lodewijk Devos, (Geschäftsführer), ist am 26.03.2025 folgendes angeordnet …
23 IN 42/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Biebelhausener Mühle seit 1647 GmbH, Bergstraße 2-6, 54441 Ayl (AG Wittlich, HRB 46951), vertr. d.: 1. Yvonne Corrine Elisabeth Boels, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Bart Lodewijk Devos, (Geschäftsführer), ist am 26.03.2025 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Ingo Grünewald, Rechtsanwälte Partner mbB, Kornmarkt 4, 54290 Trier, Tel.: 0651/1708300, Fax: 0651/170830120, E-Mail: Ingo.gruenewald@tbs-insolvenzverwalter.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 26.03.2025
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