Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bierther Systemtechnik GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRA 21266
EUID
DET2101V.HRA21266
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
3 IN 127/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Cornelia Wiesmeier
Kanzlei
Rae Fluck u. von Römer
Adresse
Breite Str. 3a, 55124 Mainz
Telefon
06131/6338350
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.08.2024 , 09:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Bierther Systemtechnik GmbH & Co. KG ist am 07.08.2024 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Cornelia Wiesmeier bestellt worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 127/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bierther Systemtechnik GmbH & Co. KG, Nikolaus-Otto-Straße 15, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRA 21266), vertr. d.: AS Verwaltungsgesellschaft mbH, 55288 Armsheim, (persönlich haftende Gesellschafter), ist am 07.08.2024 um 09:00 Uhr die vorläu…
3 IN 127/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bierther Systemtechnik GmbH & Co. KG, Nikolaus-Otto-Straße 15, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRA 21266), vertr. d.: AS Verwaltungsgesellschaft mbH, 55288 Armsheim, (persönlich haftende Gesellschafter), ist am 07.08.2024 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Cornelia Wiesmeier, -c/o Rae Fluck u. von Römer-, Breite Str. 3a, 55124 Mainz, Tel.: 06131/6338350, Fax: 06131/6338351 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 07.08.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 3 IN 127/24 Am 01.10.2024 um 12:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Bierther Systemtechnik GmbH & Co. KG, Nikolaus-Otto-Straße 15, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRA 21266), vertr. d.: AS Verwaltungsgesellschaft mbH, 55288 Armsheim, (persönlich haftende Gesells…
Geschäfts-Nr.: 3 IN 127/24 Am 01.10.2024 um 12:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Bierther Systemtechnik GmbH & Co. KG, Nikolaus-Otto-Straße 15, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRA 21266), vertr. d.: AS Verwaltungsgesellschaft mbH, 55288 Armsheim, (persönlich haftende Gesellschafter).
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Cornelia Wiesmeier, c/o Rechtsanwälte Fluck u. von Römer, Breite Str. 3a, 55124 Mainz, Tel.: 06131/6338350, Fax: 06131/6338351.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 26.11.2024.
b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber d. Schuldner/in haben, werden aufgefordert, nicht mehr an d. Schuldner/in sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Gläubigerversammlungen:
1. am Dienstag, 17.12.2024, 14:00 Uhr, Saal 2, Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach, eine Gläubigerversammlung zur Beschlußfassung über
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Hinweis: Gem. § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung zu den besonders bedeutsamen Rechtshandlungen i.S.d. § 160 InsO als erteilt, sofern die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
2. am Dienstag, 17.12.2024, 14:00 Uhr, Saal 2, Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach, eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Hinweis: Die vorgeschriebenen Veröffentlichungen erfolgen im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Insolvenzeröffnung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 02.10.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 127/24: In dem Insolvenzverfahren Bierther Systemtechnik GmbH & Co. KG, Nikolaus-Otto-Straße 15, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRA 21266), vertr. d.: 1. AS Verwaltungsgesellschaft mbH, Grüner Weg 1, 55288 Armsheim, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Seydell, Grüner Weg 1, 55288 …
3 IN 127/24: In dem Insolvenzverfahren Bierther Systemtechnik GmbH & Co. KG, Nikolaus-Otto-Straße 15, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRA 21266), vertr. d.: 1. AS Verwaltungsgesellschaft mbH, Grüner Weg 1, 55288 Armsheim, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Seydell, Grüner Weg 1, 55288 Armsheim, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 04.11.2024
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