Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Big Bull Vintage Wholesale GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Buderusstraße 12, 35789 Weilmünster
Handelsregister
Amtsgericht Limburg a.d. Lahn HRB 6723
EUID
DEM1706.HRB6723
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Limburg
Aktenzeichen
9 IN 84/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Christiane Szukalski
Adresse
Vorderstrasse 9, 65554 Limburg a. d. Lahn
Telefon
06441/95 23 425
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
19.12.2024 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.02.2025
Prüfungstermin
08.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Großhandel mit gebrauchter Kleidung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Big Bull Vintage Wholesale GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Limburg hat angeordnet, die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie ggf. geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wird der 08.04.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten oder geänderten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Big Bull Vintage Wholesale GmbH ist am 19.12.2024 um 12:00 Uhr durch das Amtsgericht Limburg eröffnet worden. Rechtsanwältin Christiane Szukalski ist zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 19.02.2025. Im weiteren Verfahre…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Big Bull Vintage Wholesale GmbH ist am 19.12.2024 um 12:00 Uhr durch das Amtsgericht Limburg eröffnet worden. Rechtsanwältin Christiane Szukalski ist zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 19.02.2025. Im weiteren Verfahrensverlauf wird für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen ein besonderer Prüfungstermin mit dem Stichtag 08.04.2026 angeordnet. Bis zu diesem Datum können Widersprüche gegen diese Forderungen schriftlich bei Gericht eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 84/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Big Bull Vintage Wholesale GmbH, Buderusstr. 12, 35789 Weilmünster (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 6723), vertr. d.: Usman Khan, 45 talbot gardens, Ilford, IG39TA London, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeld…
9 IN 84/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Big Bull Vintage Wholesale GmbH, Buderusstr. 12, 35789 Weilmünster (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 6723), vertr. d.: Usman Khan, 45 talbot gardens, Ilford, IG39TA London, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Limburg, 08.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 84/24: Über das Vermögen der Big Bull Vintage Wholesale GmbH, Buderusstr. 12, 35789 Weilmünster (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 6723), vertr. d.: Usman Khan, London, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), ist am 19.12.2024 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Chris…
9 IN 84/24: Über das Vermögen der Big Bull Vintage Wholesale GmbH, Buderusstr. 12, 35789 Weilmünster (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 6723), vertr. d.: Usman Khan, London, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), ist am 19.12.2024 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Christiane Szukalski, Vorderstrasse 9, 65554 Limburg a. d. Lahn, Tel.: 06441/95 23 425, Fax: 06441/95 23 426, E-Mail: info@kanzlei-szukalski.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 19.02.2025 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Limburg, 02.01.2025
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