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Insolvenzprofil
BIG CHEFS CENTRO GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Centro Promenade 59, 46047 Oberhausen
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 37217
EUID
DER1202.HRB37217
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
603 IN 51/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2025 , 07:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.03.2025
Berichtstermin
02.05.2025
Prüfungstermin
13.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Eröffnung, Betrieb, Übernahme, Übertragung, Kauf und Verkauf jeglicher Art von Betriebsstätten wie Ladenlokale, Restaurants oder Cafeterien mit oder ohne den Verkauf von Alkohol im eigenen Namen und auf eigene Rechnung; Gründung von Restaurantketten nach Bedarf; das Nehmen von Franchise, Herstellung, Kauf, Verkauf und Vertrieb jeglicher Art von Lebensmitteln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BIG CHEFS CENTRO GmbH ist am 01.02.2025 um 07:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin sowie von Gläubigern. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Schwentker ernannt worden. Parallel dazu sind die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.03.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 02.05.2025. Am 10.02.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt; eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Die vollständige und endgültige Stilllegung des Unternehmens ist beantragt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BIG CHEFS CENTRO GmbH ist am 01.02.2025 um 07:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Anträge stellten die Schuldnerin sowie Gläubiger. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Schwentker ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BIG CHEFS CENTRO GmbH ist am 01.02.2025 um 07:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Anträge stellten die Schuldnerin sowie Gläubiger. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Schwentker ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.03.2025 anzumelden. Ein Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 02.05.2025 festgelegt worden. Am 10.02.2025 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingereicht. Nachträglich angemeldete Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 13.08.2026 ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 603 IN 51/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 37217 eingetragenen BIG CHEFS CENTRO GmbH, Centro Promenade 59, 46047 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mehmet Serkan Yedikule, Kempener …
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 603 IN 51/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 37217 eingetragenen BIG CHEFS CENTRO GmbH, Centro Promenade 59, 46047 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mehmet Serkan Yedikule, Kempener Allee 128, 47803 Krefeld
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Duisburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C201 eingesehen werden.
603 IN 51/24
Amtsgericht Duisburg, 04.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 603 IN 51/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 37217 eingetragenen BIG CHEFS CENTRO GmbH, Centro Promenade 59, 46047 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mehmet Serkan Yedikule, Kempener Allee 128, 47803 Krefeld,
…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 603 IN 51/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 37217 eingetragenen BIG CHEFS CENTRO GmbH, Centro Promenade 59, 46047 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mehmet Serkan Yedikule, Kempener Allee 128, 47803 Krefeld,
Geschäftsgegenstand: Eröffnung, Betrieb, Übernahme, Übertragung, Kauf und Verkauf jeglicher Art von Betriebsstätten wie Ladenlokale, Restaurants oder Cafeterien mit oder ohne den Verkauf von Alkohol im eigenen Namen und auf eigene Rechnung; Gründung von Restaurantketten nach Bedarf; das Nehmen von Franchise, Herstellung, Kauf, Verkauf und Vertrieb jeglicher Art von Lebensmitteln
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2025, um 07:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.11.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie der am 19.09.2024 und 15.11.2024 eingegangenen Gläubigeranträge.
.
Zugleich werden die Verfahren 603 IN 51/24 und 603 IN 49/24 und 603 IN 37/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Axel Schwentker, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 02.05.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfa ls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter hat beantragt, die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu folgenden besonders bedeutsamen Rechtshandlungen einzuholen (§ 160 InsO):
Die stimmberechtigten Gläubiger stimmen der vollständigen und endgültigen Stilllegung des schuldnerischen Unternehmens gem. § 157 S. 1 InsO zu.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 04.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C201 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
National-Bank AG, IBAN DE78360200300008848432.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
603 IN 51/24
Duisburg, 01.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 603 IN 51/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der BIG CHEFS CENTRO GmbH, Centro Promenade 59, 46047 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mehmet Serkan Yedikule, Kempener Allee 128, 47803 Krefeld
ist am 10.02.2025 bei Gericht die Anzeige des Inso…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 603 IN 51/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der BIG CHEFS CENTRO GmbH, Centro Promenade 59, 46047 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mehmet Serkan Yedikule, Kempener Allee 128, 47803 Krefeld
ist am 10.02.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
603 IN 51/24
Amtsgericht Duisburg, 11.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 603 IN 51/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 37217 eingetragenen BIG CHEFS CENTRO GmbH, Centro Promenade 59, 46047 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mehmet Serkan Yedikule, Kempener …
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 603 IN 51/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 37217 eingetragenen BIG CHEFS CENTRO GmbH, Centro Promenade 59, 46047 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mehmet Serkan Yedikule, Kempener Allee 128, 47803 Krefeld
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C201 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
603 IN 51/24
Amtsgericht Duisburg, 02.07.2026
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