Berichts- und PrüfungsterminRheinland-PfalzHRB 33116
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Big Deal Bous GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Otto-Lilienthal-Straße 2, 55232 Alzey
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 33116
EUID
DET2304V.HRB33116
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Alzey
Aktenzeichen
1 IN 3/21
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe
Termine & Fristen
Eröffnung
25.03.2021
Prüfungstermin
17.03.2026
Gläubigerversammlung
14.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit Textilien aller Art in Bous, insbesondere auch von Hemden, T-Shirts und Sweat-Shirts, sowie deren Import und Export.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Big Deal Bous GmbH ist am 25.03.2021 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe ist bestellt und seine Vergütung ist festgesetzt worden. Das Verfahren wird voraussichtlich nicht vor dem 14.04.2026 aufgehoben. Für den 14.04.2026 ist ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren bestimmt, der der Anhörung zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen dient. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.000,- EUR geleistet wird. Zudem ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Der Stichtag für diese Prüfung ist auf den 17.03.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nachträglich angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT
1 IN 3/21
18.02.2026
Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Big Deal Bous GmbH, Otto-Lilienthalstraße 2, 55232 Alzey (AG Mainz, HRB 33116),
vertreten durch:
Klaus Schmidt, Otto-Lilienthalstraße 2, 55232 Alzey, …
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT
1 IN 3/21
18.02.2026
Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Big Deal Bous GmbH, Otto-Lilienthalstraße 2, 55232 Alzey (AG Mainz, HRB 33116),
vertreten durch:
Klaus Schmidt, Otto-Lilienthalstraße 2, 55232 Alzey, (Geschäftsführer),
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 14.04.2026.
Der Termin dient der Anhörung der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse (§ 207 InsO) und für den Fall der Einstellung der Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.000,- EUR geleistet wird.
Der Termin dient des Weiteren der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen.
Amtsgericht Alzey
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT
1 IN 3/21
18.02.2026
Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Big Deal Bous GmbH, Otto-Lilienthalstraße 2, 55232 Alzey (AG Mainz, HRB 33116),
vertreten durch:
Klaus Schmidt, Otto-Lilienthalstraße 2, 55232 Alzey, …
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT
1 IN 3/21
18.02.2026
Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Big Deal Bous GmbH, Otto-Lilienthalstraße 2, 55232 Alzey (AG Mainz, HRB 33116),
vertreten durch:
Klaus Schmidt, Otto-Lilienthalstraße 2, 55232 Alzey, (Geschäftsführer),
wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Die Zustellung dieses Beschlusses wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Amtsgericht Alzey
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
1 IN 3/21
18.02.2026
Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Big Deal Bous GmbH, Otto-Lilienthalstraße 2, 55232 Alzey (AG Mainz, HRB 33116),
vertreten durch:
Klaus Schmidt, Otto-Lilienthalstraße 2, 552…
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
1 IN 3/21
18.02.2026
Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Big Deal Bous GmbH, Otto-Lilienthalstraße 2, 55232 Alzey (AG Mainz, HRB 33116),
vertreten durch:
Klaus Schmidt, Otto-Lilienthalstraße 2, 55232 Alzey, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe mit dem Recht zur Entnahme - soweit möglich - wie folgt festgesetzt:
Gründe
Das Verfahren wurde am 25.03.2021 eröffnet und wird voraussichtlich nicht vor dem 14.04.2026 aufgehoben.
Die Vergütung entspricht der Regelvergütung auf der Basis der Berechnungsgrundlage von 15.807,60 € zzgl. Vorsteuer aus der Vergütung i.H.v. xxx €.
Die Auslagen wurden gem. den gesetzlichen Pauschalen bezogen auf den o.g. Zeitraum festgesetzt, begrenzt durch die Höchstsätze der Regelvergütung. Dies betragen im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250 Euro je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit.
Die vorhandene Masse reicht nur zum teilweisen Ausgleich der Vergütung.
Rechtsmittelbelehrung
(sofortige Beschwerde § 793)
Die Entscheidung ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von einem zwei Wochen nach der Zustellung des Beschlusses bei dem Amtsgericht Alzey (Schlossgasse 32, 55232 Alzey) einzulegen. Die Einlegung erfolgt durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Bei schriftlicher Erklärung genügt es zur Fristwahrung nicht, dass die Erklärung innerhalb der Frist zur Post gegeben wird. Die Frist ist vielmehr nur dann gewahrt, wenn die Erklärung vor Ablauf der Frist bei dem Gericht eingeht.
Belehrung elektronisches Dokument
Rechtsbehelfe und Anträge können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
* In einem zugelassenen Dateiformat übersandt werden. D.h. es muss druckbarer, kopierbarer, durchsuchbar, im Dateiformat PDF (Version PDF/A-1 oder PDF/A-2) übermittelt werden.
* mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder auf einem sicheren Übermittlungsweg nach §130a ZPO eingereicht werden oder
* von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg nach § 130a ZPO eingereicht werden.
Sichere Übermittlungswege gem. § 130a Abs. 4 ZPO sind (derzeit)
- die absenderauthentifizierte De-Mail, § 130a Abs. 4 Nr. 1 ZPO, §§ 4, 5 De-MailG,
- das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und das besondere elektronische Notarpostfach (beN), §30a Abs. 4 Nr. 2 ZPO,
- das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo), § 130a Abs. 4 Nr. 3 ZPO.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Alzey
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