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Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bilderdienst Allgäu UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Kempten (Allgäu). Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 24.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, den Forderungsanmeldungen bis zum 24.03.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bilderdienst Allgäu UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Kempten (Allgäu) anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurde ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs bezüglich der Ansprüche gegenüber Frau Caro…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bilderdienst Allgäu UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Kempten (Allgäu) anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurde ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs bezüglich der Ansprüche gegenüber Frau Carola Storr und Herrn Rainer Pfohl bestimmt, bei welchem diese einen Vergleichsbetrag von mindestens 25.000,00 € netto sowie angefallene Prozesskosten bezahlen würden. Dieser Termin war für den 13.02.2025 angesetzt. Ferner wurde die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Wolfgang Müller als Insolvenzverwalter festgesetzt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 24.03.2026 besteht. Das Verfahren nähert sich dem Abschluss: Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 10.09.2026 Einwendungen vorzulegen. Es wurde der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 158.955,57 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 15.583,41 € gegenübersteht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 449/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bilderdienst Allgäu UG (haftungsbeschränkt), Ursulasrieder Straße 2, 87437 Kempten (Allgäu), vertreten durch die Geschäftsführerin Storr Karola
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Registergericht Register-Nr.: HRB 10227
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung de…
IN 449/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bilderdienst Allgäu UG (haftungsbeschränkt), Ursulasrieder Straße 2, 87437 Kempten (Allgäu), vertreten durch die Geschäftsführerin Storr Karola
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Registergericht Register-Nr.: HRB 10227
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 24.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11 - 15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 24.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 449/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bilderdienst Allgäu UG (haftungsbeschränkt), Ursulasrieder Straße 2, 87437 Kempten (Allgäu), vertreten durch die Geschäftsführerin Storr Karola
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Registergericht Register-Nr.: HRB 10227
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung…
IN 449/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bilderdienst Allgäu UG (haftungsbeschränkt), Ursulasrieder Straße 2, 87437 Kempten (Allgäu), vertreten durch die Geschäftsführerin Storr Karola
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Registergericht Register-Nr.: HRB 10227
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs bezüglich der im Raum stehenden Ansprüche gegenüber Frau Carola Storr und Herrn Rainer Pfohl, nach welchem diese einen Vergleichsbetrag von mindestens 25.000,00 € netto zur Insolvenzmasse sowie die vor dem Landgericht Kempten, Az. 33 O 1033/24, angefallenen Prozeßkosten bezahlen
wird bestimmt auf
Donnerstag, 13.02.2025, 08:30 Uhr
Sitzungssaal 240, 2. OG, Residenzplatz 4 - 6, 87435 Kempten (Allgäu)
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 28.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 449/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bilderdienst Allgäu UG (haftungsbeschränkt), Ur…
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 449/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bilderdienst Allgäu UG (haftungsbeschränkt), Ursulasrieder Straße 2, 87437 Kempten (Allgäu), vertreten durch die Geschäftsführerin Storr Karola
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Registergericht Register-Nr.: HRB 10227
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Wolfgang Müller, Bodmanstraße 7, 87435 Kempten, für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt: XXX €.
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 23.02.2026.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von 54.182,20 EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) XXX EUR (Regelvergütung).
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Es wurden besondere Kosten gem. § 4 Abs. 2 InsVV berücksichtigt; hierbei handelt es sich um die Auslagen, die dem Insolvenzverwalter für die Zustellungen im Auftrag des Gerichts gem. § 8 Abs. 3 InsO entstanden sind.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Kempten (Allgäu)
Residenzplatz 4 - 6
87435 Kempten (Allgäu)
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 16.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 449/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bilderdienst Allgäu UG (haftungsbeschränkt), Ursulasrieder Straße 2, 87437 Kempten (Allgäu), vertreten durch die Geschäftsführerin Storr Karola
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Registergericht Register-Nr.: HRB 10227
- Schuldnerin -
1. Die Durchführu…
IN 449/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bilderdienst Allgäu UG (haftungsbeschränkt), Ursulasrieder Straße 2, 87437 Kempten (Allgäu), vertreten durch die Geschäftsführerin Storr Karola
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Registergericht Register-Nr.: HRB 10227
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.09.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 158.955,57 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 15.583,41 € gegenübersteht.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 16.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 449/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bilderdienst Allgäu UG (haftungsbeschränkt), Ursulasrieder Straße 2, 87437 Kempten (Allgäu), vertreten durch die Geschäftsführerin Storr Karola
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Registergericht Register-Nr.: HRB 10227
- Schuldnerin -
Für die festgeste…
IN 449/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bilderdienst Allgäu UG (haftungsbeschränkt), Ursulasrieder Straße 2, 87437 Kempten (Allgäu), vertreten durch die Geschäftsführerin Storr Karola
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Registergericht Register-Nr.: HRB 10227
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 158.955,57 EUR steht ein Betrag von 15.583,41 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 16.07.2026
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