Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bilora Kürbi Montagetechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ülfe-Wuppertal-Straße 1-3, 42477 Radevormwald
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 38013
EUID
DER3306.HRB38013
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 279/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Marion Rodine
Adresse
Kamekestraße 20-22, 50672 Köln
Telefon
0221 29299830
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.08.2025 , 15:24 Uhr
Eröffnung
01.11.2025 , 08:18 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.12.2025
Prüfungstermin
30.01.2026
Gläubigerversammlung
02.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Montage von Teilen und Baugruppen für die Metall- und Kunststoffindustrie sowie der Vertrieb dieser Gegenstände, sowie die Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin in der Firma "Bilora Kürbi Besitzgesellschaft mbH & Co. KG" mit Sitz in Radevormwald, deren Gegenstand die Verwaltung eigenen Vermögens ist.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bilora Kürbi Montagetechnik GmbH ist am 01.11.2025 um 08:18 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren bereits am 07.08.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und zur vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Marion Rodine bestellt worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin. Zur endgültigen Insolvenzverwalterin wurde ebenfalls Rechtsanwältin Marion Rodine ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis zum 30.12.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Ein Berichtstermin ist gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO nicht angesetzt. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 30.01.2026. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten einreichen. Zudem ist für den 02.03.2026 ein Stichtag für die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung festgelegt, an dem über Rechtshandlungen der Verwaltung beschlossen werden soll.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 279/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 38013 eingetragenen Bilora Kürbi Montagetechnik GmbH, Uelfe-Wuppertal-Str. 1 - 3, 42477 Radevormwald, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr.-Ing. J…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 279/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 38013 eingetragenen Bilora Kürbi Montagetechnik GmbH, Uelfe-Wuppertal-Str. 1 - 3, 42477 Radevormwald, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr.-Ing. Joachim Schnieders, Ülfe-Wuppertal-Straße 1-3,, 42477 Radevormwald und Herrn Peter Kürbi, Uelfe-Wuppertal-Str. 1 - 3, 42477 Radevormwald
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Marc Oberhardt, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 02.03.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen d. Verwalt. (§§ 160, 161 InsO), hier:
"Die Insolvenzverwalterin wird dazu ermächtigt, den Geschäftsbetrieb und die Vermögensgegenstände der Schuldnerin, bestmöglich zu verwerten".
"Die Insolvenzverwalterin wird dazu ermächtigt, die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, die Annahme oder Aufnahme eines solchen Rechtsstreites abzulehnen oder beizulegen, oder zur Vermeidung solcher Rechtsstreitigkeiten einen Vergleich oder einen Schiedsvertrag abzuschließen und sich hierbei von RUNKEL Rechtsanwälte anwaltlich vertreten zu lassen."
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 09.01.2026 nebst Beschlussanträgen verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen d. Insolvenzverw. als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 279/25
Amtsgericht Köln, 06.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 279/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 38013 eingetragenen Bilora Kürbi Montagetechnik GmbH, Uelfe-Wuppertal-Str. 1 - 3, 42477 Radevormwald, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr.-Ing. J…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 279/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 38013 eingetragenen Bilora Kürbi Montagetechnik GmbH, Uelfe-Wuppertal-Str. 1 - 3, 42477 Radevormwald, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr.-Ing. Joachim Schnieders, Ülfe-Wuppertal-Straße 1-3,, 42477 Radevormwald und Herrn Peter Kürbi, Uelfe-Wuppertal-Str. 1 - 3, 42477 Radevormwald
Geschäftszweig: die Montage von Teilen und Baugruppen für die Metall- und Kunststoffindustrie sowie der Vertrieb dieser Gegenstände, sowie die Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin
ist am 07.08.2025, um 15:24 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Marion Rodine, Kamekestraße 20-22, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 279/25
Amtsgericht Köln, 07.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 279/25
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 38013 eingetragenen Bilora Kürbi Montagetechnik GmbH, Uelfe-Wuppertal-Str. 1 - 3, 42477 Radevormwald, gesetzlich vertreten d…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 279/25
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 38013 eingetragenen Bilora Kürbi Montagetechnik GmbH, Uelfe-Wuppertal-Str. 1 - 3, 42477 Radevormwald, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr.-Ing. Joachim Schnieders, Ülfe-Wuppertal-Straße 1-3,, 42477 Radevormwald und Herrn Peter Kürbi, Uelfe-Wuppertal-Str. 1 - 3, 42477 Radevormwald
Geschäftszweig: die Montage von Teilen und Baugruppen für die Metall- und Kunststoffindustrie sowie der Vertrieb dieser Gegenstände, sowie die Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.11.2025, um 08:18 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.08.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt
Rechtsanwältin Marion Rodine, Kamekestraße 20-22, 50672 Köln, Telefon: 0221 29299830, Fax: 0202 314708.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.12.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 176 InsO) entspricht, ist der
der 30.01.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 09.01.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, , Zimmer Nr. niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder 384 der Abgabenordnung, so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
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Amtsgericht Köln, 01.11.2025
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