Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 11259
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bio-Leine GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Zeche Katharina 4, 45307 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 11259
EUID
DER2503.HRB11259
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
167 IN 108/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.05.2026 , 15:37 Uhr
Eröffnung
01.07.2026 , 09:48 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.08.2026
Berichtstermin
01.09.2026 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
01.09.2026 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung von sowie der Einzel- und Großhandel mit Tierzubehör.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Essen hat am 08.05.2026 um 15:37 Uhr die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Bio-Leine GmbH angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 11259 eingetragen. Geschäftsführer ist Herr Joachim Ficht. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus aus Düsseldorf bestellt. Mit der Anordnung sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen verbunden: Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Verwalters. Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt; der vorläufige Verwalter ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bio-Leine GmbH ist am 01.07.2026 um 09:48 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage bildet der am 20.04.2026 eingegangene Antrag der Schuldnerin. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 08.05.2026 angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist R…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bio-Leine GmbH ist am 01.07.2026 um 09:48 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage bildet der am 20.04.2026 eingegangene Antrag der Schuldnerin. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 08.05.2026 angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.08.2026 anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 20.08.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 01.09.2026 um 09:00 Uhr im Amtsgericht Essen angesetzt. In diesem Termin wird auch über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung des Gläubigerausschusses sowie gegebenenfalls über Zwischenrechnungslegung und den Fortgang des Verfahrens beschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 108/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 11259 eingetragenen Bio-Leine GmbH, Zecke Katharina 4, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Ficht, Schrägbauweg, 45307 Essen
G…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 108/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 11259 eingetragenen Bio-Leine GmbH, Zecke Katharina 4, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Ficht, Schrägbauweg, 45307 Essen
Geschäftszweig: Handel und Erstellung von Hundeleinen
ist am 08.05.2026, um 15:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
167 IN 108/26
Amtsgericht Essen, 08.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 108/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 11259 eingetragenen Bio-Leine GmbH, Zeche Katharina 4, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Ficht, Schrägbauweg 2, 45307 Essen
Geschäftszweig: Handel und Erstellu…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 108/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 11259 eingetragenen Bio-Leine GmbH, Zeche Katharina 4, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Ficht, Schrägbauweg 2, 45307 Essen
Geschäftszweig: Handel und Erstellung von Hundeleinen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2026, um 09:48 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.04.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 01.09.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Erdgeschoss, Sitzungssaal N 019.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 20.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
167 IN 108/26
Essen, 01.07.2026
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