Vorläufiges Insolvenzverfahren Bayern HRB 108868

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Südliche Auffahrtsallee 76, 80639 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 108868
EUID
DED2601V.HRB108868

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht München
Aktenzeichen
2669/18
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwältin Karen Buve
Adresse
Unterer Anger 3, 80331 München

Termine & Fristen

Bekanntmachung Vergütungsantrag
02.02.2026
Festsetzung Vergütung
24.02.2026

Gegenstand des Unternehmens

Erbringung von Ingenieur- und Planungsleistungen aller Art im Bauwesen, Erbringung sämtlicher Leistungen gemäß HOAI sowie Projektsteuerung gemäß AHO; ferner Eingehen, Halten und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und Verwaltung eigenen Vermögens.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht München. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführerin Wagner-Porsche Ellen vertreten. Im Verfahren ist eine vorläufige Insolvenzverwalterin, die Rechtsanwältin Karen Buve, bestellt. Am 02.02.2026 wurde bekanntgegeben, dass die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung beantragt hat und Zuschläge in Höhe von insgesamt 10 % über die gesetzliche Regelvergütung hinaus fordert. Verfahrensbeteiligten wurde Gelegenheit gegeben, innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab dieser Veröffentlichung Stellung zu nehmen. Am 24.02.2026 wurde der Beschluss über die Festsetzung der Vergütung und der zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin bekanntgegeben. Die Festsetzung erfolgte gemäß dem Antrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom 22.01.2026. Als Erhöhungsgrund wurde die Betriebsfortführung für knapp drei Monate berücksichtigt, was einen Zuschlag rechtfertigt. Der Vermögenswert, von dem ausgegangen wurde, betrug 136.687,83 EUR. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, einen Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

1500 IN 2669/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen, Südliche Auffahrtsallee 76, 80639 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Wagner-Porsche Ellen Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 108868 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

1500 IN 2669/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen, Südliche Auffahrtsallee 76, 80639 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Wagner-Porsche Ellen Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 108868 - Schuldnerin - | Der vorläufige Insolvenz…

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