Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BJR Shipping GmbH & Co. MS "Magdalena" KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co.
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Zwischen den Bleichen 16, 26721 Emden
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRA 200783
EUID
DEP3101.HRA200783
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 319/09
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Hinrichs
Termine & Fristen
Verteilungstermin
06.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der BJR Shipping GmbH & Co. MS "Magdalena" KG, Emden (Az. 9 IN 319/09), ist die Schlussverteilung vorgesehen. Der verfügbare Massebestand beträgt 13.884,85 EUR, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 2.340.858,95 EUR zu berücksichtigen sind. Ein Termin zur Erörterung der Schlussrechnung, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände ist auf den 06.08.2026 bestimmt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stefan Hinrichs hat die Vergütung und Auslagen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen festgesetzt bekommen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 319/09: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BJR Shipping GmbH & Co. MS "Magdalena" KG, Zwischen Beiden Bleichen 16, 26721 Emden (AG Aurich, HRA 200783), vertr. d.: 1. BJR Shipping MS Magdalena GmbH, Zwischen Beiden Bleichen 16, 26721 Emden, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thomas…
9 IN 319/09: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BJR Shipping GmbH & Co. MS "Magdalena" KG, Zwischen Beiden Bleichen 16, 26721 Emden (AG Aurich, HRA 200783), vertr. d.: 1. BJR Shipping MS Magdalena GmbH, Zwischen Beiden Bleichen 16, 26721 Emden, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thomas Schmoll, Am Stiegel 9, 97286 Winterhausen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Hinrichs festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Aurich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 280 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 08.12.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Folgende Zuschläge wurden beantragt:
100 % Berührung mit dem internationalen Recht.
100 % Fahrt durch den Suezkanal.
100 % Verkauf des Schiffes nach niederländischem Recht in Rotterdam.
Art und Umfang des Verfahrens rechtfertigen die Gewährung der Zuschläge.
Allerdings muss ein Abschlag von 20 % berücksichtigt werde, da der vorläufige Verwalter bereits in erheblichem Umfang mit dem internationalen recht befasst war. Diese Befassung erleichterte die Arbeit des Insolvenzverwalters.
Die Vergütung des vorläufigen Verwalters, die auch mit hohen Zuschlägen versehen war, wurde bereits am 26.06.2012 festgesetzt.
IV.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich oder dem Landgericht Aurich, Schloßplatz 3, 26603 Aurich einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 02.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 319/09: In dem Insolvenzverfahren BJR Shipping GmbH & Co. MS "Magdalena" KG, Zwischen Beiden Bleichen 16, 26721 Emden (AG Aurich, HRA 200783), vertr. d.: 1. BJR Shipping MS Magdalena GmbH, Zwischen Beiden Bleichen 16, 26721 Emden, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thomas Schmoll, Am Stiegel 9…
9 IN 319/09: In dem Insolvenzverfahren BJR Shipping GmbH & Co. MS "Magdalena" KG, Zwischen Beiden Bleichen 16, 26721 Emden (AG Aurich, HRA 200783), vertr. d.: 1. BJR Shipping MS Magdalena GmbH, Zwischen Beiden Bleichen 16, 26721 Emden, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thomas Schmoll, Am Stiegel 9, 97286 Winterhausen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und schriftlicher Termin zur
-Erörterung der Schlussrechnung
-Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
-Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse
bestimmt auf: 06.08.2026
Anträge oder Einwendungen müssen spätestens eine Woche vor dem Termin beim Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Statthafter Rechtsbehelf: Erinnerung
Einzulegen: Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich
Form: Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen Erinnerung) eingelegt wird. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt.
Frist: Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 02.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Veröffentlichungstext Internet, Verteilungsverzeichnis § 188 InsO
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BJR Shipping GmbH & Co. MS "Magdalena" KG, Zwischen Beiden Bleichen 16, 26721 Emden (AG Aurich, HRA 200783), vertr. d.: 1. BJR Shipping MS Magdalena GmbH, Zwischen Beiden Bleichen 16, 26721 Emden, (persönli…
Veröffentlichungstext Internet, Verteilungsverzeichnis § 188 InsO
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BJR Shipping GmbH & Co. MS "Magdalena" KG, Zwischen Beiden Bleichen 16, 26721 Emden (AG Aurich, HRA 200783), vertr. d.: 1. BJR Shipping MS Magdalena GmbH, Zwischen Beiden Bleichen 16, 26721 Emden, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thomas Schmoll, Am Stiegel 9, 97286 Winterhausen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 13.884,85 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 2.340.858,95 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aurich, Az. 9 IN 319/09, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
04.06.2026
Amtsgericht Aurich
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