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Insolvenzprofil
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BKL Logistik GmbH ist am 7. August 2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1, 2 InsO angeordnet worden. Rechtsanwalt Thomas Wulsten ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit Beschluss vom 7. August 2025 wurden zudem die Zustimmungsbedürftigkeit von Verfügungen der Schuldnerin sowie Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO angeordnet. Nachdem die antragstellende Gläubigerin am 6. März 2026 die Hauptsache für erledigt erklärt hat, sind die vorläufige Insolvenzverwaltung sowie die angeordneten Sicherungsmaßnahmen und die Zustimmungsbedürftigkeit mit Beschluss vom 29. März 2026 aufgehoben.
Originalbekanntmachung
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