Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Black Taxi GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 12900
EUID
DEG1103.HRB12900
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 154/21
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sietz
Termine & Fristen
Prüfungstermin
16.09.2025
Schlusstermin
22.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Black Taxi GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag ist der 16.09.2025. Im weiteren Verlauf wurde die Regelvergütung sowie die Auslagen für den Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sietz auf Basis einer Insolvenzmasse von 10.420,06 Euro festgesetzt. Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 192.049,34 Euro, wobei der zur Verteilung verfügbare Betrag aus der Masse 0,00 Euro beträgt. Der Schlussverteilung gemäß § 197 Abs. 1 Satz 1 InsO ist zugestimmt. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sind bis zum Schlusstermin am 22.102.2025 schriftlich vorzubringen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Black Taxi GmbH (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus unter HR B 12900 CB), Gartenstraße 8, 12529 Schönefeld wird angeordnet: Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Black Taxi GmbH (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus unter HR B 12900 CB), Gartenstraße 8, 12529 Schönefeld wird angeordnet: Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 16.09.2025 (Prüfungsstichtag) gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO).
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages auf der Insolvenzgeschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus zur Einsicht der Beteiligten aus.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Cottbus, den 14. Juli 2025
Az.: 63 IN 154/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Black Taxi GmbH (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus unter HR B 12900 CB), Gartenstraße 8, 12529 Schönefeld sind dem Insolvenzverwalter - Rechtsanwalt Sietz - die Regelvergütung gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV in Höhe von 30 % der festgeset…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Black Taxi GmbH (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus unter HR B 12900 CB), Gartenstraße 8, 12529 Schönefeld sind dem Insolvenzverwalter - Rechtsanwalt Sietz - die Regelvergütung gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV in Höhe von 30 % der festgesetzten Regelvergütung zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen (hier: 8 Zustellungen á 3,50 Euro) aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 10.420,06 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung binnen einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Rechtsmittelfrist. Beschwerde: Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt. Erinnerung: Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden. Die Beschwerde bzw. die Erinnerung sind beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde bzw. Erinnerung können schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 29. Oktober 2025
Az.: 63 IN 154/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Black Taxi GmbH (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus unter HR B 12900 CB), Gartenstraße 8, 12529 Schönefeld wird der Schlussverteilung gemäß § 197 Abs. 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Im Rahmen des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren (§§ 196, 197, 5 Ab…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Black Taxi GmbH (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus unter HR B 12900 CB), Gartenstraße 8, 12529 Schönefeld wird der Schlussverteilung gemäß § 197 Abs. 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Im Rahmen des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO) erhalten die Beteiligten Gelegenheit bis zum 22.12.2025 schriftlich: Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters zu erheben. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Einwendungen bzw. Anträge sind schriftlich bis zum 22.12.2025 (= Schlusstermin) vorzubringen, wobei der Eingang der Einwendungen/Anträge bei Gericht maßgeblich ist.
Hinweis nach § 188 Satz 3 InsO: Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 192.049,34 Euro. Der zur Verteilung verfügbare Betrag aus der Insolvenzmasse beträgt 0,00 Euro. Mit dieser Veröffentlichung beginnen die Fristen der §§ 189, 190 InsO.
Amtsgericht Cottbus, den 29. Oktober 2025
Az.: 63 IN 154/21
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