Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BLÄSER Gebäudeservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 175360
EUID
DEK1101.HRB175360
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 414/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz
Adresse
Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2025 , 14:59 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.03.2025
Berichtstermin
03.04.2025 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
03.04.2025 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BLÄSER Gebäudeservice GmbH mit Sitz in Hamburg ist am 01.02.2025 eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin vom 13.12.2024 sowie eines Gläubigerantrags vom 04.12.2024. Das Verfahren ist mit dem Verfahren 67a IN 40/24 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 03.03.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, findet am 03.04.2025 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Hamburg statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 414/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 175360 eingetragenen BLÄSER Gebäudeservice GmbH, Oehleckerring 2, 22419 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Patrick Bläser, und Frau Nadine Bluhm,
Geschäftszweig: Gebäud…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 414/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 175360 eingetragenen BLÄSER Gebäudeservice GmbH, Oehleckerring 2, 22419 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Patrick Bläser, und Frau Nadine Bluhm,
Geschäftszweig: Gebäudereinigung und alle damit zusammenhängende Dienstleistungen, infrastrukturelle Dienstleistungen, ferner der Handel mit und die Vermittlung von Reinigungsequipment und Verbrauchsmaterialien u.a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2025, um 14:59 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.12.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerinsowie eines am 04.12.2024 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 67a IN 414/24 und 67a IN 400/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 03.04.2025, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 13.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 414/24
Amtsgericht Hamburg, 01.02.2025
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