Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Blank Bauservice GmbH vertr. d. d. Geschäftsführung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bischof-Wedekin-Straße 8, 31162 Bad Salzdetfurth
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 207645
EUID
DEP2408.HRB207645
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 37/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Liese
Kanzlei
GÖRG Insolvenzverwaltung
Adresse
Uhlemeyerstr. 9, 30175 Hannover
Telefon
0511/64200-790
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.07.2024 , 14:24 Uhr
Eröffnung
17.02.2025 , 10:54 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.03.2025
Prüfungstermin
24.04.2025
Masseunzulänglichkeit angezeigt
11.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Pflasterarbeiten, Trockenbau und Hausmeisterservice sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blank Bauservice GmbH wurde am 17.02.2025 durch das Amtsgericht Hildesheim eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Liese bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 21.03.2025 anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 24.04.2025. Später hat der Insolvenzverwalter am 11.06.2025 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 37/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blank Bauservice GmbH vertr. d. d. Geschäftsführung, Bischof-Wedekin-Straße 8, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 207645), vertr. d.: Stefanie Blank, Bischof-Wedekin-Str. 8, 31162 Bad Salzdetfurth, (Partnerin), hat der Insolvenzverwalter am 11.06.2025…
50 IN 37/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blank Bauservice GmbH vertr. d. d. Geschäftsführung, Bischof-Wedekin-Straße 8, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 207645), vertr. d.: Stefanie Blank, Bischof-Wedekin-Str. 8, 31162 Bad Salzdetfurth, (Partnerin), hat der Insolvenzverwalter am 11.06.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hildesheim, 12.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 37/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Blank Bauservice GmbH vertr. d. d. Geschäftsführung, Bischof-Wedekin-Straße 8, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB ), vertr. d.: Stefanie Blank, Bischof-Wedekin-Str. 8, 31162 Bad Salzdetfurth, (Partnerin), ist am 24.07.2024 um 14:24 Uhr die vorl…
50 IN 37/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Blank Bauservice GmbH vertr. d. d. Geschäftsführung, Bischof-Wedekin-Straße 8, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB ), vertr. d.: Stefanie Blank, Bischof-Wedekin-Str. 8, 31162 Bad Salzdetfurth, (Partnerin), ist am 24.07.2024 um 14:24 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Liese, GÖRG Insolvenzverwaltung, Uhlemeyerstr. 9, 30175 Hannover, Tel.: 0511/64200-790, Fax: 0511/64200-799, E-Mail: sliese@goerg.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 24.07.2024
Hinweise (Art. 13 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.amtsgericht-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/informationen/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-nach-dsgvo-des-amtsgerichts-hildesheim-164834.html . Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 37/24: Über das Vermögen der Blank Bauservice GmbH vertr. d. d. Geschäftsführung, Bischof-Wedekin-Straße 8, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 207645), vertr. d.: Stefanie Blank, Bischof-Wedekin-Str. 8, 31162 Bad Salzdetfurth, (Partnerin), ist am 17.02.2025 um 10:54 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet wor…
50 IN 37/24: Über das Vermögen der Blank Bauservice GmbH vertr. d. d. Geschäftsführung, Bischof-Wedekin-Straße 8, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 207645), vertr. d.: Stefanie Blank, Bischof-Wedekin-Str. 8, 31162 Bad Salzdetfurth, (Partnerin), ist am 17.02.2025 um 10:54 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Liese, GÖRG Insolvenzverwaltung, Uhlemeyerstr. 9, 30175 Hannover, Tel.: 0511/64200-790, Fax: 0511/64200-799, E-Mail: sliese@goerg.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 21.03.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 24.04.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (21.03.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (24.04.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 18.02.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.