Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BLK Express GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 160765
EUID
DEK1101.HRB160765
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 160/20
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
13.03.2026
Fristende
24.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der BLK Express GmbH sind verschiedene Verfahrensschritte dokumentiert. Nach der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen zum Stichtag am 13.03.2026 wurde festgestellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Es ist daher die Einstellung des Verfahrens mangels Masse vorgesehen, sofern bis zum 24.05.2026 kein Kostenvorschuss in Höhe von 3.800,00 EUR eingezahlt wird. In einem späteren Beschluss vom 18.06.2026 ist die Einstellung des Verfahrens mangels kostendeckender Masse bereits vollzogen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 160/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 160765 eingetragenen BLK Express GmbH, Rothenbaumchaussee 79, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Egzon Sejdija
soll die Schlussverteilun…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 160/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 160765 eingetragenen BLK Express GmbH, Rothenbaumchaussee 79, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Egzon Sejdija
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 239.176,82 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 0,00 EUR.
67a IN 160/20
Amtsgericht Hamburg, 10.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 160/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 160765 eingetragenen BLK Express GmbH, Rothenbaumchaussee 79, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Egzon Sejdija,
reicht nach Mitteilung d…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 160/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 160765 eingetragenen BLK Express GmbH, Rothenbaumchaussee 79, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Egzon Sejdija,
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 24.05.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 3.800,00 EUR bei der Justizkasse Hamburg, Bundesbank IBAN DE10200000000020001501 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Das Schlussverzeichnis des Verwalters ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben bzw. zur beabsichtigten Einstellung Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67a IN 160/20
Amtsgericht Hamburg, 24.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 160/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 160765 eingetragenen BLK Express GmbH, Rothenbaumchaussee 79, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Egzon Sejdija
sollen die nachträglich a…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 160/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 160765 eingetragenen BLK Express GmbH, Rothenbaumchaussee 79, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Egzon Sejdija
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.
Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67a IN 160/20
Amtsgericht Hamburg, 13.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 160/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 160765 eingetragenen BLK Express GmbH, Rothenbaumchaussee 79, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Egzon Sejdija
wird mangels kostendeckender…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 160/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 160765 eingetragenen BLK Express GmbH, Rothenbaumchaussee 79, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Egzon Sejdija
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, Zimmer Nr. B 404 eingesehen werden.
67a IN 160/20
Amtsgericht Hamburg, 18.06.2026
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