Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BLUE SAFETY GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 12703
EUID
DER2713.HRB12703
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
82 IN 31/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
23.09.2024
Prüfungstermin
13.10.2025
Gläubigerversammlung
31.07.2026 , 09:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BLUE SAFETY GmbH ist beim Amtsgericht Münster anhängig. Im ersten Teil der Bekanntmachung vom 11.08.2025 wird die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag für den besonderen Prüfungstermin ist der 13.10.2025; bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus. Im zweiten Teil der Bekanntmachung vom 22.06.2026 wird eine Gläubigerversammlung angesetzt, um über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß §§ 160, 161 InsO zu beschließen. Gegenstand ist ein Vergleich mit dem Autohaus Brömmler GmbH zur Abgeltung von Streitigkeiten um bestehende Sicherheiten und Aussonderungsansprüche an einem Jeep Grand Cherokee Trackhawk im Betrag von 15.000,00 EUR. Der Termin für die Gläubigerversammlung ist der 31.07.2026 um 09:00 Uhr im Amtsgericht Münster. Falls keine stimmberechtigten Gläubiger teilnehmen, gilt die Zustimmung als erteilt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BLUE SAFETY GmbH ist beim Amtsgericht Münster anhängig. Das Verfahren befindet sich in einer fortgeschrittenen Phase mit mehreren Gläubigerversammlungen und Vergleichsabschlüssen. Ein früherer Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen de…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BLUE SAFETY GmbH ist beim Amtsgericht Münster anhängig. Das Verfahren befindet sich in einer fortgeschrittenen Phase mit mehreren Gläubigerversammlungen und Vergleichsabschlüssen. Ein früherer Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, hier einen Vergleich mit dem Autohaus Brömmler GmbH, war für den 31.07.2026 angesetzt. Eine weitere Gläubigerversimmung im schriftlichen Verfahren zur Zustimmung zu weiteren Vergleichsabschlüssen (mit Rechtsanwalt Henning Krüger, Dieter Seemann und Helmut Metje) war ursprünglich für den 23.09.2024 bestimmt. Im aktuellen Stand wird die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 13.10.2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen schriftliche Widersprüche gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster aus. Gläubigern, deren Forderungen bereits festgestellt wurden, wird keine Benachrichtigung erteilt. Das Verfahren ist somit als laufendes Insolvenzverfahren mit aktiver Forderungsprüfung und Vergleichsverhandlungen charakterisiert.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 31/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB12703 eingetragenen BLUE SAFETY GmbH, Siemensstraße 59, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jan Papenbrock, Siemensstraße 59, 48153 Münster …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 31/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB12703 eingetragenen BLUE SAFETY GmbH, Siemensstraße 59, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jan Papenbrock, Siemensstraße 59, 48153 Münster und Herrn Christian Mönninghoff, Siemensstraße 59, 48153 Münster
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
82 IN 31/23
Amtsgericht Münster, 11.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 31/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB12703 eingetragenen BLUE SAFETY GmbH, Siemensstraße 59, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jan Papenbrock, Siemensstraße 59, 48153 Münster …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 31/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB12703 eingetragenen BLUE SAFETY GmbH, Siemensstraße 59, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jan Papenbrock, Siemensstraße 59, 48153 Münster und Herrn Christian Mönninghoff, Siemensstraße 59, 48153 Münster
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖNIG Wirtschaftskanzlei, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Vergleich mit dem Autohaus Brömmler GmbH zur Abgeltung von Streitigkeiten um bestehende Sicherheiten und Aussonderungsansprüche an einem Jeep Grand Cherokee Trackhawk, Vergleichsbetrag: 15.000,00 EUR, bestimmt auf
Freitag, 31.07.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.
Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
82 IN 31/23
Amtsgericht Münster, 22.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 31/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB12703 eingetragenen BLUE SAFETY GmbH, Siemensstraße 59, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jan Papenbrock, Siemensstraße 59, 48153 Münster …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 31/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB12703 eingetragenen BLUE SAFETY GmbH, Siemensstraße 59, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jan Papenbrock, Siemensstraße 59, 48153 Münster und Herrn Christian Mönninghoff, Siemensstraße 59, 48153 Münster
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖNIG Wirtschaftskanzlei, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
wird Termin für eine Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren (§ 5 InsO)
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zu folgenden Vergleichsabschlüssen:
1.)
Vergleich mit Rechtsanwalt Henning Krüger. Durch den Vergleich verpflichtet sich Rechtsanwalt Krüger einen Betrag von Höhe von 25.000 € zur Abgeltung der Ansprüche aus Insolvenzanfechtung an die Insolvenzmasse zu zahlen sowie seine zur lfd. Nr. 219 - 225 zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen in Höhe von insgesamt 53.777,88 € zurückzunehmen
2.)
Vergleich mit Dieter Seemann. Durch den Vergleich verpflichtet sich Herr Seemann einen Betrag von Höhe von 5.500 € zur Abgeltung der Ansprüche aus Insolvenzanfechtung an die Insolvenzmasse zu zahlen sowie seine zur lfd. Nr. 248 - 249 zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen in Höhe von insgesamt 109.502,08 € zurückzunehmen
3.)
Vergleich mit Helmut Metje. Durch den Vergleich verpflichtet sich Herr Metje einen Betrag von Höhe von 7.000 € zur Abgeltung der Ansprüche aus Insolvenzanfechtung an die Insolvenzmasse zu zahlen
bestimmt auf den 23.09.2024.
Spätestens an diesem Tag müssen die Stellungnahmen der Gläubiger bei Gericht eingehen.
Der Antrag des Insolvenzverwalters auf Einberufung der Gläubigerversammlung nebst den entsprechenden Vergleichsvereinbarungen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstraße 2, 48145 Münster, Raum 211 B, aus.
Gehen bis zum Stichtag am 23.09.2024 keine schriftlichen Äußerungen stimmberechtigter Gläubiger ein (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zur besonders bedeutsamen Rechtshandlung des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
82 IN 31/23
Amtsgericht Münster, 02.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 31/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB12703 eingetragenen BLUE SAFETY GmbH, Siemensstraße 59, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jan Papenbrock, Siemensstraße 59, 48153 Münster …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 31/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB12703 eingetragenen BLUE SAFETY GmbH, Siemensstraße 59, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jan Papenbrock, Siemensstraße 59, 48153 Münster und Herrn Christian Mönninghoff, Siemensstraße 59, 48153 Münster
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖNIG Wirtschaftskanzlei, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
wird Termin für eine Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren (§ 5 InsO)
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zu dem Vergleich mit dem Finanzamt Münster-Außenstadt vom 02.09.2024 bzw. 18.09.2024.
Durch den Vergleich verpflichtet sich das Finanzamt Münster-Außenstadt einen Betrag in Höhe von 69.000,00 € zur Abgeltung der Ansprüche aus Insolvenzanfechtung an die Insolvenzmasse zu zahlen
bestimmt auf den 18.10.2024.
Spätestens an diesem Tag müssen die Stellungnahmen der Gläubiger bei Gericht eingehen.
Der Antrag der Insolvenzverwalters auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 24.09.2024 nebst vollständiger Ablichtung des Vergleichs vom 02.09.2024 und 18.09.2024 liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstraße 2, 48145 Münster, Raum 211 B, aus.
Gehen bis zum Stichtag am 18.10.2024 keine schriftlichen Äußerungen stimmberechtigter Gläubiger ein (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zur besonders bedeutsamen Rechtshandlung des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
82 IN 31/23
Amtsgericht Münster, 27.09.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.