Einstellung des VerfahrensRheinland-PfalzHRA 22048
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Insolvenzprofil
Blue White Service UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Hauptstraße 16, 56814 Bruttig-Fankel
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRA 22048
EUID
DET2210V.HRA22048
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cochem
Aktenzeichen
1 IN 77/18
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ingo Grünewald
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
17.03.2025
Festsetzung Vergütung endgültiger Verwalter
17.03.2025
Anzeige Masseunzulänglichkeit
12.05.2025
Beschluss zur Verfahrenseinstellung und Stichtag
25.11.2025
Einstellung des Verfahrens
15.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blue White Service UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist am 15.01.2026 mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse gemäß § 207 InsO eingestellt worden. Zuvor hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ingo Grünewald am 12.05.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Im November 2025 wurde über die Anordnung des mündlichen Verfahrens entschieden und ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung auf den 12.01.2026 festgelegt. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen sowie des endgültigen Insolvenzverwalters wurden im März 2025 festgesetzt. Rechtsmittel gegen die Einstellung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 77/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blue White Service UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Paketzustellung, Hauptstraße 16, 56814 Bruttig-Fankel (AG Koblenz, HRA 22048), vertr. d.: 1. Blue White Service Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 16, 56814 Bruttig-Fankel, (persönlich haftende Ges…
1 IN 77/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blue White Service UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Paketzustellung, Hauptstraße 16, 56814 Bruttig-Fankel (AG Koblenz, HRA 22048), vertr. d.: 1. Blue White Service Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 16, 56814 Bruttig-Fankel, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Lena Rohnfelder, Hauptstraße 36, 56823 Büchel, (Geschäftsführerin), ist am 15.01.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cochem, Ravenéstraße 39, 56812 Cochem einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Cochem, 15.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 77/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blue White Service UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Paketzustellung, Hauptstraße 16, 56814 Bruttig-Fankel (AG Koblenz, HRA 22048), vertr. d.: 1. Blue White Service Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 16, 56814 Bruttig-Fankel, (persönlich haftende …
1 IN 77/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blue White Service UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Paketzustellung, Hauptstraße 16, 56814 Bruttig-Fankel (AG Koblenz, HRA 22048), vertr. d.: 1. Blue White Service Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 16, 56814 Bruttig-Fankel, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Lena Rohnfelder, Hauptstraße 36, 56823 Büchel, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter am 12.05.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Cochem, 26.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 77/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blue White Service UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Paketzustellung, Hauptstraße 16, 56814 Bruttig-Fankel (AG Koblenz, HRA 22048), vertr. d.: 1. Blue White Service Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 16, 56814 Bruttig-Fankel, (persönlich haftende …
1 IN 77/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blue White Service UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Paketzustellung, Hauptstraße 16, 56814 Bruttig-Fankel (AG Koblenz, HRA 22048), vertr. d.: 1. Blue White Service Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 16, 56814 Bruttig-Fankel, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Lena Rohnfelder, Hauptstraße 36, 56823 Büchel, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 12.01.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 1.375,05 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cochem, 25.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 77/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blue White Service UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Paketzustellung, Hauptstraße 16, 56814 Bruttig-Fankel (AG Koblenz, HRA 22048), vertr. d.: 1. Blue White Service Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 16, 56814 Bruttig-Fankel, (persönlich haftende …
1 IN 77/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blue White Service UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Paketzustellung, Hauptstraße 16, 56814 Bruttig-Fankel (AG Koblenz, HRA 22048), vertr. d.: 1. Blue White Service Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 16, 56814 Bruttig-Fankel, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Lena Rohnfelder, Hauptstraße 36, 56823 Büchel, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Grünewald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cochem eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Vorschuss
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 22.08.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Dieser Betrag beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die erfolgten Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich pauschal aus § 8 Abs. 3 InsVV (15% der Regelvergütung im ersten, 10% in den restlichen Jahren).
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cochem, Ravenéstraße 39, 56812 Cochem einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cochem, Ravenéstraße 39, 56812 Cochem einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cochem, 17.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 77/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blue White Service UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Paketzustellung, Hauptstraße 16, 56814 Bruttig-Fankel (AG Koblenz, HRA 22048), vertr. d.: 1. Blue White Service Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 16, 56814 Bruttig-Fankel, (persönlich haftende …
1 IN 77/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blue White Service UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Paketzustellung, Hauptstraße 16, 56814 Bruttig-Fankel (AG Koblenz, HRA 22048), vertr. d.: 1. Blue White Service Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 16, 56814 Bruttig-Fankel, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Lena Rohnfelder, Hauptstraße 36, 56823 Büchel, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Grünewald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cochem eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO i.V.m. § 2 Abs. 2 InsVV
EUR
Erhöhung für 15 Gläubiger
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 22.08.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR. Diese ist gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 InsVV um EUR zu erhöhen, da 15 Gläubigern nach den Unterlagen der Schuldnerin gegen diesen offene Forderungen zustehen und mit einer Forderungsanmeldung zu rechnen ist.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cochem, Ravenéstraße 39, 56812 Cochem einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cochem, Ravenéstraße 39, 56812 Cochem einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cochem, 17.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 77/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blue White Service UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Paketzustellung, Hauptstraße 16, 56814 Bruttig-Fankel (AG Koblenz, HRA 22048), vertr. d.: 1. Blue White Service Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 16, 56814 Bruttig-Fankel, (persönlich haftende …
1 IN 77/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blue White Service UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Paketzustellung, Hauptstraße 16, 56814 Bruttig-Fankel (AG Koblenz, HRA 22048), vertr. d.: 1. Blue White Service Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 16, 56814 Bruttig-Fankel, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Lena Rohnfelder, Hauptstraße 36, 56823 Büchel, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cochem, 11.02.2025
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