Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 15029
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blupalu GmbH
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4Aktuell
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Öwerhook 66a, 46395 Bocholt
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRB 15029
EUID
DER2707.HRB15029
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
75 IN 62/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs
Adresse
Meckenemstraße 14, 46395 Bocholt
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme
10.03.2026
Aufhebung
29.06.2026 , 11:50 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der blupalu GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 06.04.2020 aus. Das Amtsgericht Münster hat am 16.01.2026 die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Am 13.01.2026 hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Die Durchführung des Schlusstermins wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 10.03.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung des Verwalters sowie zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen Stellung zu nehmen. Nach der Anzeige des Verwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 142.353,57 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 5.245,65 EUR zur Verfügung, abzüglich noch zu berücksichtigender Masseverbindlichkeiten.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der blupalu GmbH ist beim Amtsgericht Münster anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs, hat seine Vergütung festsetzen lassen und die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis eingereicht. Das Gericht hat der Durchführung des Schlusstermins im schriftlic…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der blupalu GmbH ist beim Amtsgericht Münster anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs, hat seine Vergütung festsetzen lassen und die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis eingereicht. Das Gericht hat der Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren zugestimmt; Beteiligten konnten sich bis zum 10.03.2026 dazu äußern. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger belaufen sich auf 142.353,57 EUR, wovon ein Verteilungsbetrag von 5.245,65 EUR zur Verfügung steht. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und das Verfahren am 29.06.2026 nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben. Zudem wurde die Nachtragsverteilung angeordnet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 62/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 15029 eingetragenen blupalu GmbH, Öwerhook 66a, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bastian Sämisch, Große Allee 9, 46397 Bocholt
werden die Verg…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 62/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 15029 eingetragenen blupalu GmbH, Öwerhook 66a, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bastian Sämisch, Große Allee 9, 46397 Bocholt
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung XXX €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX €
Zwischensumme XXX €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXX € XXX €
Endbetrag XXX €
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 06.04.2020 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse XXX €.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach XXX € (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 16.11.2025 verwiesen.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch XXX EUR je angefangenem Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B eingesehen werden.
75 IN 62/19
Amtsgericht Münster, 16.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 62/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 15029 eingetragenen blupalu GmbH, Öwerhook 66a, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bastian Sämisch, Große Allee 9, 46397 Bocholt
hat das Gericht…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 62/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 15029 eingetragenen blupalu GmbH, Öwerhook 66a, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bastian Sämisch, Große Allee 9, 46397 Bocholt
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Verwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 142.353,57 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 5.245,65 EUR zur Verfügung, abzüglich noch zu berücksichtigender Masseverbindlichkeiten.
75 IN 62/19
Amtsgericht Münster, 13.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 62/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der blupalu GmbH, Öwerhook 66a, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bastian Sämisch, Große Allee 9, 46397 Bocholt
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 62/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der blupalu GmbH, Öwerhook 66a, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bastian Sämisch, Große Allee 9, 46397 Bocholt
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 10.03.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Schlussrechnung des Verwalters sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B aus.
75 IN 62/19
Amtsgericht Münster, 13.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 62/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der blupalu GmbH, Öwerhook 66a, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bastian Sämisch, Große Allee 9, 46397 Bocholt
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs, Meckenemstraße 14, 46395 Bocholt
wir…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 62/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der blupalu GmbH, Öwerhook 66a, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bastian Sämisch, Große Allee 9, 46397 Bocholt
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs, Meckenemstraße 14, 46395 Bocholt
wird heute, am 29.06.2026, um 11:50 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinsichtlich eventueller Quotenausschüttungen in dem Insolvenzverfahren beim Amtsgerichts Münster Az.: 75 IK 19/21 wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Münster schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
75 IN 62/19
Amtsgericht Münster, 29.06.2026
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