Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BMSL Transport GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Lindenallee 6, 31185 Söhlde
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 208454
EUID
DEP2408.HRB208454
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
55 IN 56/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Wilhelm V
Adresse
Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover
Telefon
0511-6968460
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
31.05.2024 , 08:25 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.07.2024
Prüfungstermin
14.08.2024
Gegenstand des Unternehmens
Transport von Gütern
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der BMSL Transport GmbH in Söhlde ist am 19.01.2024 das Insolvenzantragsverfahren eingeleitet worden. Am selben Tag ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und der Rechtsanwalt Jens Wilhelm V als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin bedürfen der Zustimmung des Verwalters. Am 31.05.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der vorläufige Verwalter ist zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 19.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Personen, die Leistungen an die Schuldnerin erbringen müssen, sind angewiesen, diese an den Insolvenzverwalter zu leisten. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 14.08.2024. Bis zu diesem Datum sind Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zu bestimmten Verfahrensschritten schriftlich bei Gericht einzureichen. Die Insolvenztabelle wird innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Anmeldefrist und Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
55 IN 56/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BMSL Transport GmbH, Lindenallee 6, 31185 Söhlde (AG Hildesheim, HRB 208454), vertr. d.: 1. Marvin Brökelmann, Lindenallee 6, 31185 Söhlde, (Geschäftsführer), 2. Trutz Eberhard Meyer, Lindenallee 6, 31185 Söhlde, (Geschäftsführer), ist am 19.01.2024 um…
55 IN 56/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BMSL Transport GmbH, Lindenallee 6, 31185 Söhlde (AG Hildesheim, HRB 208454), vertr. d.: 1. Marvin Brökelmann, Lindenallee 6, 31185 Söhlde, (Geschäftsführer), 2. Trutz Eberhard Meyer, Lindenallee 6, 31185 Söhlde, (Geschäftsführer), ist am 19.01.2024 um 11:56 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Wilhelm V, Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511-6968460, Fax: 0511-69684679, E-Mail: kanzlei@Wilhelm-Kollegen.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 19.01.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
55 IN 56/23: Über das Vermögen der BMSL Transport GmbH, Lindenallee 6, 31185 Söhlde (AG Hildesheim, HRB 208454), vertr. d.: 1. Marvin Brökelmann, Lindenallee 6, 31185 Söhlde, (Geschäftsführer), 2. Trutz Eberhard Meyer, Lindenallee 6, 31185 Söhlde, (Geschäftsführer), ist am 31.05.2024 um 08:25 Uhr das Insolvenzverfahren…
55 IN 56/23: Über das Vermögen der BMSL Transport GmbH, Lindenallee 6, 31185 Söhlde (AG Hildesheim, HRB 208454), vertr. d.: 1. Marvin Brökelmann, Lindenallee 6, 31185 Söhlde, (Geschäftsführer), 2. Trutz Eberhard Meyer, Lindenallee 6, 31185 Söhlde, (Geschäftsführer), ist am 31.05.2024 um 08:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Wilhelm V, Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511-6968460, Fax: 0511-69684679, E-Mail: kanzlei@Wilhelm-Kollegen.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 19.07.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 14.08.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (19.07.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (14.08.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 31.05.2024
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