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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Verwaltung eigenen Vermögens, sowie der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, insbesondere, doch nicht ausschließlich, der Erwerb und das Halten des Gesellschaftsanteils eines Komplementärs an einer oder mehreren Kommanditgesellschaften. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die ganzheitliche Entwicklung von Gebäuden und Quartieren.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bock Baukunst Development GmbH ist am 09.01.2024 um 15:31 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner bestellt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 01.04.2024. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen waren bis zum 15.04.2024 möglich. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete, nicht nachrangige Insolvenzforderungen geprüft. Die Frist zur Erhebung von Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang dieser Forderungen endet am 29.06.2026. Bis zu diesem Datum können Gläubiger, der Schuldner und der Insolvenzverwalter schriftlich Widerspruch erheben. Wird kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt. Zudem wurde eine Frist zur Stellungnahme zum Antrag des Insolvenzverwalters auf Zustimmung zur gerichtlichen Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen gegen das Land Hessen bis zum 27.07.2026 gesetzt.
Originalbekanntmachung
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