Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 17431
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Insolvenzprofil
Bode Sanitär- und Heizungsbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Dr.-Max-Ilgner-Straße 5, 32339 Espelkamp
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 17431
EUID
DER2108.HRB17431
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 778/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Christoph Schütz
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Universitätsstr. 125, 44789 Bochum
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.09.2025 , 11:10 Uhr
Abweisung des Eröffnungsantrags
15.12.2025
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
15.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Heizungs- und Sanitärinstallationsunternehmens sowie der Handel mit Heizungs- und Sanitärwaren.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bode Sanitär- und Heizungsbau GmbH sind am 17.09.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Christoph Schütz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt ist. Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom 14.08.2025 wurde am 15.12.2025 mangels Masse abgewiesen. Mit Beschluss vom 15.12.2025 sind die am 17.09.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen ebenfalls aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 778/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 17431 eingetragenen Bode Sanitär- und Heizungsbau GmbH, Dr.-Max-Ilgner-Straße 5, 32339 Espelkamp, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 778/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 17431 eingetragenen Bode Sanitär- und Heizungsbau GmbH, Dr.-Max-Ilgner-Straße 5, 32339 Espelkamp, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steffen Bode, Im Westerfeld 8A, 32351 Stemwede
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christoph Schütz, Universitätsstr. 125, 44789 Bochum wie folgt festgesetzt:
Vergütung .... €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen .... €
Zwischensumme ... €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von .... € ... €
Endbetrag .... €
Nach Rechtskraft des Beschlusses kann der Endbetrag der vorläufig verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 17.09.2025 bis zum 15.12.2025 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 26a, 63 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Maßgebend für die Festsetzung ist die Regelmindestvergütung.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.104 eingesehen werden.
43 IN 778/25
Amtsgericht Bielefeld, 11.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 778/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 17431 eingetragenen Bode Sanitär- und Heizungsbau GmbH, Dr.-Max-Ilgner-Straße 5, 32339 Espelkamp, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 778/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 17431 eingetragenen Bode Sanitär- und Heizungsbau GmbH, Dr.-Max-Ilgner-Straße 5, 32339 Espelkamp, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steffen Bode, Im Westerfeld 8A, 32351 Stemwede
Geschäftszweig: Der Betrieb eines Heizungs- und Sanitärinstallationsunternehmens u.a..
sind die am 17.09.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 15.12.2025 aufgehoben worden.
Bielefeld, 15.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 778/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 17431 eingetragenen Bode Sanitär- und Heizungsbau GmbH, Dr.-Max-Ilgner-Straße 5, 32339 Espelkamp, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 778/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 17431 eingetragenen Bode Sanitär- und Heizungsbau GmbH, Dr.-Max-Ilgner-Straße 5, 32339 Espelkamp, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steffen Bode, Im Westerfeld 8A, 32351 Stemwede
Geschäftszweig: Der Betrieb eines Heizungs- und Sanitärinstallationsunternehmens u.a..
ist der am 19.08.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 14.08.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 15.12.2025 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Bielefeld, 15.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 778/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 17431 eingetragenen Bode Sanitär- und Heizungsbau GmbH, Dr.-Max-Ilgner-Straße 5, 32339 Espelkamp, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 778/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 17431 eingetragenen Bode Sanitär- und Heizungsbau GmbH, Dr.-Max-Ilgner-Straße 5, 32339 Espelkamp, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steffen Bode
Geschäftszweig: Der Betrieb eines Heizungs- und Sanitärinstallationsunternehmens u.a..
ist am 17.09.2025, um 11:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christoph Schütz, Universitätsstr. 125, 44789 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 778/25
Amtsgericht Bielefeld, 17.09.2025
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