Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung und zwar insbesondere durch Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie in diesem Zusammenhang die Förderung der Jugendpflege. Zweck der Gesellschaft ist der Erhalt der Bahntrasse Hollige - Böhme sowie in Richtung Walsrode und Stemmen sowie die Unterstützung der Organisationen, die einen historischen Bahnbetrieb auf dieser Trasse durchführen. Die Gesellschaft möchte ihren Zweck erreichen durch: Herausgabe von Veröffentlichungen, Veranstaltungen von Vorträgen, Führungen, Demonstrationen und Ausstellungen, um damit Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung zu ermöglichen mit der Zielrichtung, den späteren Einstieg in das Berufsleben zu erleichtern. Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit mit ähnlichen Organisationen. Die Gesellschaft darf andere Organisationen mit gleicher Zielsetzung übernehmen, vertreten, sich an solchen Organisationen beteiligen oder sie finanziell unterstützen. Sie darf auch Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sein können. Zweigniederlassungen dürfen errichtet werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Böhmetalbahn gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) ist im Antragsverfahren anhängig. Das Amtsgericht Walsrode hat am 28.05.2026 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs bestellt worden. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Walsrode einlegen. Die Frist beginnt bei öffentlicher Bekanntmachung zwei Tage nach der Veröffentlichung.
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