Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Böning Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 38590
EUID
DEH1101.HRB38590
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
502 IN 25/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.12.2024 , 13:25 Uhr
Eröffnung
01.02.2025 , 09:05 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.03.2025
Berichtstermin
20.03.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
17.04.2025
Gläubigerversammlung
15.10.2025
Gläubigerversammlung
20.10.2025 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Böning Bau GmbH mit Sitz in Bremen ist am 01.02.2025 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Berend Böhme. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) endete am 04.03.2025. Ein Berichtstermin zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter fand am 20.03.2025 statt. Am 26.02.2025 hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der fälligen und künftig fällig werdenden Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Im weiteren Verlauf wurde ein Termin zur Gläubigerversammlung am 20.10.2025 bestimmt, um über den Abschluss eines Vergleichs sowie die Aufnahme eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert zu entscheiden. Zudem findet am 15.10.2025 eine Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren statt.
Am 02.12.2024 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der Böning Bau GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Berend Böhme zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.02.2025 um 09:05 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Berend Böhme ist als Insolvenzverwalter t…
Am 02.12.2024 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der Böning Bau GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Berend Böhme zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.02.2025 um 09:05 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Berend Böhme ist als Insolvenzverwalter tätig. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 04.03.2025 anzumelden. Am 17.04.2025 finden die schriftliche Prüfung der Forderungen statt. Ein Berichtstermin zur Berichterstattung des Insolvenzverwalters sowie zur Entscheidung über die Person des Verwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses ist für den 20.03.2025 anberaumt. Am 26.02.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Für eine weitere Gläubigerversammlung am 20.10.2025 ist die Zustimmung zu einem Vergleich und zur Aufnahme eines Rechtsstreits auf der Tagesordnung. Nachträglich angemeldete Forderungen werden am 15.10.2025 geprüft.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
502 IN 25/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Böning Bau GmbH, Am Winterhafen 3a, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 38590 HB), vertr. d.: Rouven Böning, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Montag, 20.10.2025, 10:00 Uhr, Saal 123 (AG), Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31,…
502 IN 25/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Böning Bau GmbH, Am Winterhafen 3a, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 38590 HB), vertr. d.: Rouven Böning, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Montag, 20.10.2025, 10:00 Uhr, Saal 123 (AG), Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen.
Tagesordnung: Anhörung und Zustimmung der Gläubiger
1. zum Abschluss eines Vergleichs zur Beilegung/Vermeidung
eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
2. zur Aufnahme eines Rechtsstreits von erheblichem Streitwert
Ist die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung zu einer besonders bedeutsamen Rechtshandlung nach § 160 InsO als erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich.
Amtsgericht Bremen, 17.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
502 IN 25/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Böning Bau GmbH, Am Winterhafen 3a, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 38590 HB), vertr. d.: Rouven Böning, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 15.10.2025 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheb…
502 IN 25/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Böning Bau GmbH, Am Winterhafen 3a, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 38590 HB), vertr. d.: Rouven Böning, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 15.10.2025 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 17.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
502 IN 25/24: Über das Vermögen der Böning Bau GmbH, Am Winterhafen 3a, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 38590 HB), vertr. d.: Rouven Böning, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2025 um 09:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, …
502 IN 25/24: Über das Vermögen der Böning Bau GmbH, Am Winterhafen 3a, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 38590 HB), vertr. d.: Rouven Böning, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2025 um 09:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421 - 51 57 56-0, Fax: 0421 - 51 57 56-10, Internet: www.bo-oelb.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.03.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 20.03.2025, 10:00 Uhr, Saal 115 (AG), Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin) abgehalten;
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich.
Die Forderungen werden gemäß § 5 Abs. 2 InsO am 17.04.2025 im schriftlichen Verfahren geprüft. Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 01.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
502 IN 25/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Böning Bau GmbH, Am Winterhafen 3a, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 38590 HB), vertr. d.: Rouven Böning, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdende…
502 IN 25/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Böning Bau GmbH, Am Winterhafen 3a, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 38590 HB), vertr. d.: Rouven Böning, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Bremen, 26.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
502 IN 25/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Böning Bau GmbH, Am Winterhafen 3a, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 38590 HB), vertr. d.: Rouven Böning, (Geschäftsführer), ist am 02.12.2024 um 13:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antr…
502 IN 25/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Böning Bau GmbH, Am Winterhafen 3a, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 38590 HB), vertr. d.: Rouven Böning, (Geschäftsführer), ist am 02.12.2024 um 13:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421 - 51 57 56-0, Fax: 0421 - 51 57 56-10, Internet: www.bo-oelb.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 02.12.2024
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