Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 37983
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Insolvenzprofil
Bördgen Holzproduktion und -handel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Oberhabbach 1, 51789 Lindlar
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 37983
EUID
DER3306.HRB37983
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 183/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Henning Dohrmann
Adresse
Brückenstr. 18, 51643 Gummersbach
Telefon
02261 546 100
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.06.2025 , 10:02 Uhr
Eröffnung
01.08.2025 , 08:25 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.08.2025
Berichtstermin
24.09.2025 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
24.09.2025 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Sägewerkes sowie der Handel mit Holz und Holzerzeugnissen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bördgen Holzproduktion und -handel GmbH ist am 06.06.2025 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Henning Dohrmann bestellt. Am 01.08.2025 ist das Hauptinsolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung war am 02.06.2025 von der Schuldnerin gestellt worden. Am selben Tag, dem 01.08.2025, hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingereicht. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 24.08.2025. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist für den 24.09.2025 angesetzt. In diesem Rahmen sollen unter anderem über die Veräußerung des Unternehmens, der Palettenherstellungsanlage sowie weitere besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen werden. Am 23.09.2025 ist die Anordnung aufgehoben worden, das Verfahren mündlich durchzuführen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 183/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 37983 eingetragenen Bördgen Holzproduktion und -handel GmbH, Oberhabbach 1, 51789 Lindlar, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mike Bördgen, Oberhab…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 183/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 37983 eingetragenen Bördgen Holzproduktion und -handel GmbH, Oberhabbach 1, 51789 Lindlar, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mike Bördgen, Oberhabbach 1, 51789 Lindlar und Herrn Wolfgang Bördgen, Oberhabbach 3, 51789 Lindlar
Geschäftszweig: Betrieb eines Sägewerkes sowie der Handel mit Holz und Holzerzeugnissen.
ist am 06.06.2025, um 10:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Henning Dohrmann, Brückenstr. 18, 51643 Gummersbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 183/25
Amtsgericht Köln, 06.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 183/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 37983 eingetragenen Bördgen Holzproduktion und -handel GmbH, Oberhabbach 1, 51789 Lindlar, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mike Bördgen, Oberhabbach 1, 51…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 183/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 37983 eingetragenen Bördgen Holzproduktion und -handel GmbH, Oberhabbach 1, 51789 Lindlar, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mike Bördgen, Oberhabbach 1, 51789 Lindlar und Herrn Wolfgang Bördgen, Oberhabbach 3, 51789 Lindlar
ist am 01.08.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70a IN 183/25
Amtsgericht Köln, 04.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 183/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 37983 eingetragenen Bördgen Holzproduktion und -handel GmbH, gegründet am 27.12.1996, Oberhabbach 1, 51789 Lindlar, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mike Bördgen, Oberhabbach 1, 517…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 183/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 37983 eingetragenen Bördgen Holzproduktion und -handel GmbH, gegründet am 27.12.1996, Oberhabbach 1, 51789 Lindlar, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mike Bördgen, Oberhabbach 1, 51789 Lindlar und Herrn Wolfgang Bördgen, Oberhabbach 3, 51789 Lindlar
Geschäftszweig: Betrieb eines Sägewerkes sowie der Handel mit Holz und Holzerzeugnissen.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2025, um 08:25 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 02.06.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Henning Dohrmann, Brückenstr. 18, 51643 Gummersbach, Telefon: 02261 546 100, Fax: 02261 546 10150.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 24.09.2025, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, im Ganzen oder in Teilen freihändig an Dritte oder an nahestehende Personen i.S.d. § 162 InsO zu veräußern bzw. die Gläubigerversammlung stimmt einer solchen ggf. bereits erfolgten Veräußerung des schuldnerischen Unternehmens zu,
- die Veräußerung der Palettenherstellungsanlage,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, die Annahme oder Aufnahme eines solchen Rechtsstreites abzulehnen oder beizulegen, oder zur Vermeidung solcher Rechtsstreitigkeiten einen Vergleich oder einen Schiedsvertrag abzuschließen,
- die Geltendmachung etwaiger Forderungen gegenüber der geschäftsführenden Gesellschafterin,
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit) bzw. äußert sich nicht bis zum schriftlichen Termin
, so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 03.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1302 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
70a IN 183/25
Amtsgericht Köln, 01.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 183/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 37983 eingetragenen Bördgen Holzproduktion und -handel GmbH, Oberhabbach 1, 51789 Lindlar, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mike Bördgen, Oberhabbach 1, 51…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 183/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 37983 eingetragenen Bördgen Holzproduktion und -handel GmbH, Oberhabbach 1, 51789 Lindlar, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mike Bördgen, Oberhabbach 1, 51789 Lindlar und Herrn Wolfgang Bördgen, Oberhabbach 3, 51789 Lindlar
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung
kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 183/25
Amtsgericht Köln, 23.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 183/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 37983 eingetragenen Bördgen Holzproduktion und -handel GmbH, Oberhabbach 1, 51789 Lindlar, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mike Bördgen, Oberhabbach 1, 51…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 183/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 37983 eingetragenen Bördgen Holzproduktion und -handel GmbH, Oberhabbach 1, 51789 Lindlar, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mike Bördgen, Oberhabbach 1, 51789 Lindlar und Herrn Wolfgang Bördgen, Oberhabbach 3, 51789 Lindlar
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
22.10.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem
05.10.2026
in elektronischer Form zur Information der Beteiligten niedergelegt.
Eine Einsichtnahme durch die Verfahrensbeteiligten kann bei dem Insolvenzgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich beantragt werden.
Werden die Insolvenzakten - wie vorliegend - elektronisch geführt, gewährt die Geschäftsstelle die Einsicht durch Bereitstellung des Inhalts der Akten zum Abruf oder durch Übermittlung des Inhalts der Akten auf einem sicheren Übermittlungsweg. Nur auf besonderen Antrag wird Einsicht durch Einsichtnahme in den Diensträumen gewährt. Ein Aktenausdruck oder ein Datenträger mit dem Inhalt der Akte wird auf besonders zu begründenden Antrag nur übermittelt, wenn der Verfahrensbeteiligte hieran ein berechtigtes Interesse darlegt.
Gläubiger, dessen Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
70a IN 183/25
Amtsgericht Köln, 22.07.2026
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