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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Hartmut Burghard Georg Bogatzki ist anhängig. Der Schuldner hat einen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt. Das Amtsgericht Hagen hat die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu diesem Antrag im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Die Frist hierfür endet am 16.04.2024. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und innerhalb der Frist glaubhaft zu machen. Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen aus.
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