Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
die Produktion, der Handel, Kauf und Verkauf von Kosmetika und Mitteln zur Körper- und Schönheitspflege, insbesondere zur Verwendung bei Massagen; Massagemittel; Massageöle; Massagewachse; Massagegele; Massagecremes; Massagelotionen, Faszienrollen; Massagegeräte; Massagebälle; Massagerollen; Massageliegen; osteopathischen und orthopädischen Artikeln; Yoga-Bällen; Sportequipment, Sportbekleidung, Sportartikeln und Textilien jeglicher Art, sowie diätetischen Präparaten und Nahrungsergänzungsmitteln, Tiernarhung und Präparaten zur Behandlung von Sportlerverletzungen. Gegenstand des Unternehmens ist zudem die Gründung, der Betrieb, die Verwaltung sowie die Kontrolle und Beratung von Massagepraxen in sämtlichen Bereichen, sowie die Vergabe von Lizenzen zum Betrieb einer Massagepraxis nach dem Konzept "BONES HANDS". Außerdem die Gesundheitspflege im Zusammenhang mit therapeutischen Massagen; Massagedienste; Durchführung von Massagen, insbesondere von Wellness- und Sportmassagen; osteopathische Behandlung, sowie Ausbildung, Schulung, Fortbildung und Unterricht (auch online) im gesundheitlichen Bereich vor allem im Bereich der Welness- und Sportmassage und der Osteopathie und die Veröffentlichung von gesundheitlichen Texten und Schriften im Bereich der Wellness- und Sportmassage und der Osteopathie. Alle vorgenannten Leistungen im Bereich der humanen Gesundheitspflege sollen auch im Bereich der tierischen Gesundheitspflege angeboten werden, vor allem im Bereich der Tierheilpraktik, Tierchiropraktik und der Tierosteopathie, zudem die Prduktion, Handel, Kauf und Verkauf sämtlicher Produkte auf dem Gebiet der tierischen Gesundheitspflege.
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der BONES HANDS GmbH ist am 08.06.2026 um 16:28 Uhr die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erfolgt. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christina Johanna Bernath zu Bernathfalva bestellt. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Den Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt; die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Forderungen und Bankguthaben einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin sind untersagt.
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