Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 9774
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bonne Chance Personaldienstleistungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lennéstraße 48, 53113 Bonn
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 9774
EUID
DER3201.HRB9774
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
96 IN 41/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Alexander Römer
Adresse
Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn
Telefon
0228/8100056
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.02.2026 , 12:22 Uhr
Eröffnung
18.05.2026 , 12:13 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.06.2026
Berichtstermin
29.07.2026 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
29.07.2026 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
ist Vermittlung und gewerbsmäßige Überlassung von Zeitarbeitskräften, betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen bezüglich Organisationsentwicklung, ferner Personalsuche für Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bonne Chance Personaldienstleistungen GmbH, Bonn, ist am 18.05.2026 um 12:13 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Eröffnungsantrag ist am 24.02.2026 von der Schuldnerin gestellt worden. Zum Insolvenzverwalter ist Alexander Römer ernannt worden. Zuvor war er bereits am 25.02.2026 als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden, wobei Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit dessen Zustimmung wirksam sind und Zahlungen an die Schuldnerin untersagt wurden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.06.2026 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 29.07.2026 um 09:00 Uhr im Amtsgericht Bonn angesetzt. In diesem Termin werden unter anderem die Person des Insolvenzverwalters bestätigt, der Gläubigerausschuss gewählt und über den Fortgang des Verfahrens beschlossen. Parallel dazu wird in einem früheren Verfahren (96 IN 57/20) die Überwachung des Insolvenzplanes vom 24.03.2021 aufgehoben, da die überwachten Ansprüche erfüllt sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 41/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 9774 eingetragenen Bonne Chance Personaldienstleistungen GmbH, Lennéstraße 48, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcello Montuori, Lenn…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 41/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 9774 eingetragenen Bonne Chance Personaldienstleistungen GmbH, Lennéstraße 48, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcello Montuori, Lennéstr. 32 , 53113 Bonn
ist am 25.02.2026, um 12:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Alexander Römer, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
96 IN 41/26
Amtsgericht Bonn, 25.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 57/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 9774 eingetragenen Bonne Chance Personaldienstleistungen GmbH, Lennestr. 48, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Wolfgang Karl Josef Pöstges , Mozar…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 57/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 9774 eingetragenen Bonne Chance Personaldienstleistungen GmbH, Lennestr. 48, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Wolfgang Karl Josef Pöstges , Mozartstr. 43, 53115 Bonn und Frau Christa Gabriele Klein, Mozartstr. 43, 53115 Bonn
Insolvenzverwalter: Alexander Römer, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn
wird die Überwachung der Erfüllung des Insolvenzplanes vom 24.03.2021 aufgehoben, weil die Ansprüche, deren Erfüllung überwacht worden ist, erfüllt sind, § 268 Absatz 1 Ziffer 1 InsO.
96 IN 57/20
Amtsgericht Bonn, 30.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 41/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 9774 eingetragenen Bonne Chance Personaldienstleistungen GmbH, Lennéstraße 48, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcello Montuori, Lennéstr. 32 , 53113 Bonn
wird wegen Zah…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 41/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 9774 eingetragenen Bonne Chance Personaldienstleistungen GmbH, Lennéstraße 48, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcello Montuori, Lennéstr. 32 , 53113 Bonn
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 18.05.2026, um 12:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.02.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Alexander Römer, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn, Telefon: 0228/8100056, Fax: 022881000820.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 29.07.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau).
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 09.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
96 IN 41/26
Bonn, 18.05.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.