Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 8945
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Insolvenzprofil
Bowling 2000 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRB 8945
EUID
DER2707.HRB8945
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
84 IN 22/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.04.2025 , 12:44 Uhr
Eröffnung
01.07.2025 , 08:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.08.2025
Berichtstermin
03.09.2025 , 11:30 Uhr
Prüfungstermin
03.09.2025 , 11:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Münster hat am 01.07.2025 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bowling 2000 GmbH eröffnet. Das Verfahren ist aufgrund der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der Schuldnerin auf Antrag der Schuldnerin eingeleitet worden, der am 28.04.2025 bei Gericht eingegangen ist. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Freitag ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.08.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie in Anspruch nehmen. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 03.09.2025 um 11:30 Uhr im Amtsgericht Münster angesetzt. In diesem Termin wird unter anderem über die Bestätigung des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen. Dazu zählt insbesondere die Veräußerung des Unternehmens an die Eheleute Tim und Laura Pyschny zum 01.07.2025 zu einem Kaufpreis von 18.500 Euro. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 20.08.2025 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bowling 2000 GmbH ist am 01.07.2025 um 08:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin, der am 28.04.2025 bei Gericht eingegangen war. Bereits am 28.04.2025 waren vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Re…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bowling 2000 GmbH ist am 01.07.2025 um 08:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin, der am 28.04.2025 bei Gericht eingegangen war. Bereits am 28.04.2025 waren vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Markus Freitag zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit dem Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.08.2025 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 03.09.2025 um 11:30 Uhr im Amtsgericht Münster angesetzt. In diesem Rahmen sollen unter anderem über besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen werden, darunter der Verkauf des Unternehmens an die Eheleute Tim und Laura Pyschny zum 01.07.2025 für 18.500 Euro sowie die Veräußerung des Warenlagers.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 22/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 8945 eingetragenen Bowling 2000 GmbH, Im Königsesch 7, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marion Pyschny, Alte Heerstraße 17 , 46459 Rees
wird wegen Zahlungsunfäh…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 22/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 8945 eingetragenen Bowling 2000 GmbH, Im Königsesch 7, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marion Pyschny, Alte Heerstraße 17 , 46459 Rees
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2025, um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.04.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Markus Freitag, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf, Telefon: 0211/27408-569, Fax: 021127408570.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 03.09.2025, 11:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 100 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin und hier den Verkauf zum 01.07.2025 an die Eheleute Tim und Laura Pyschny, Alte Heerstraße 29, 46459 Rees zu einem Kaufpreis von 18.500 (welcher dann zum großen Teil mit dem Vermieterpfandrecht verrechnet werden soll).
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 20.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 213 B niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
84 IN 22/25
Münster, 01.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 22/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 8945 eingetragenen Bowling 2000 GmbH, Im Königsesch 7, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marion Pyschny, Alte Heerstraße 17 ,…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 22/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 8945 eingetragenen Bowling 2000 GmbH, Im Königsesch 7, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marion Pyschny, Alte Heerstraße 17 , 46459 Rees
ist am 28.04.2025, um 12:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus Freitag, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
84 IN 22/25
Amtsgericht Münster, 28.04.2025
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