Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Box of Trix GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Eisbachstraße 2, 53340 Meckenheim
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 12264
EUID
DER3201.HRB12264
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
96 IN 6/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
23.05.2025
Prüfungstermin
12.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Großhandel für Musikinstrumente und Zubehör, sowie der Handel mit Waren aller Art, die keiner besonderen Erlaubnis bedürfen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Box of Trix GmbH ist eröffnet. Im Verfahren sind zwei wesentliche Schritte dokumentiert. Zunächst wurde ein Stichtag für die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung auf den 23.05.2025 festgelegt, um über die Genehmigung zum Abschluss eines Vergleichs bezüglich der Anfechtung der Übertragung der Wortmarke "SkyGel Damper Pads" zu entscheiden. Der Antrag zur Einberufung dieser Versammlung wurde am 11.04.2025 gestellt. Später wurde im schriftlichen Verfahren eine Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen angeordnet. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 12.11.2025 festgesetzt. Bis zu diesem Datum müssen schriftliche Widersprüche gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den Forderungen und Urkunden liegen zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn nieder.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 6/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 12264 eingetragenen Box of Trix GmbH, An der Fuchskuhl 9 b - c, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Hans-Jürgen Erich Siebert, Bahnstadtchaussee…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 6/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 12264 eingetragenen Box of Trix GmbH, An der Fuchskuhl 9 b - c, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Hans-Jürgen Erich Siebert, Bahnstadtchaussee 6, 51379 Leverkusen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 12.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.23 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
96 IN 6/22
Amtsgericht Bonn, 12.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 6/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 12264 eingetragenen Box of Trix GmbH, An der Fuchskuhl 9 b - c, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Jürgen Erich Siebert, Bahnstadtchausse…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 6/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 12264 eingetragenen Box of Trix GmbH, An der Fuchskuhl 9 b - c, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Jürgen Erich Siebert, Bahnstadtchaussee 6, 51379 Leverkusen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Türk, Dorfmüller, Hoheisel & Trebinger, Mittelstraße 12 - 14, 50672 Köln
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 23.05.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
Genehmigung zum Abschluss eines Vergleichs über die Folgen der Anfechtung der Übertragung der Wortmarke "SkyGel Damper Pads" (Nr. 302019101884 beim Deutschen Patent- und Markenamt) auf die Firma Sky Music Distribution UG (Haftungsbeschränkt)
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 11.04.2025 nebst Beschlussanträgen verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.23 (Wilhelmbau) eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
96 IN 6/22
Amtsgericht Bonn, 16.04.2025
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