Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPY Verwaltungs 02 GmbH ist am 16.12.2025 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Vor der Aufhebung war das Verfahren in der Phase der Schlussverteilung. Zuvor hatte der bisherige Insolvenzverwalter Bora Alexander Haslinger sein Amt am 15.02.2024 auf eigenen Antrag hin niedergelegt. Zum neuen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Berend Böhme bestellt. Ein besonderer Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen war am 08.04.2024 angesetzt. Eine Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters war für den 01.03.2024 terminiert. Für die Nachtragsverteilung bleibt die Beteiligung der Schuldnerin an der MS Northern Faith i.L. vorbehalten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
502 IN 18/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPY Verwaltungs 02 GmbH, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33944 HB), vertr. d.: Holger Dahm, WNr. 7, Katharinenfleet 9, 20457 Hamburg, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Vorbehalten bleibt die Nachtragsve…
502 IN 18/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPY Verwaltungs 02 GmbH, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33944 HB), vertr. d.: Holger Dahm, WNr. 7, Katharinenfleet 9, 20457 Hamburg, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Vorbehalten bleibt die Nachtragsverteilung hinsichtlich der Schlussverteilung aus der Beteiligung der Schuldnerin an der MS Northern Faith i.L., verwaltet von der Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG unter der Portfolio-Nr. 60/0618.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 16.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
502 IN 18/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPY Verwaltungs 02 GmbH, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33944 HB), vertr. d.: Holger Dahm, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 08.04.2024 geprüft.
Widersprüche sind schriftl…
502 IN 18/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPY Verwaltungs 02 GmbH, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33944 HB), vertr. d.: Holger Dahm, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 08.04.2024 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 09.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen
15.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 502 IN 18/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BPY Verwaltungs 02 GmbH, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33944 HB),
vertreten durch:
Holger Dahm, (Geschäftsführer),
wird der bisherige…
Amtsgericht Bremen
15.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 502 IN 18/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BPY Verwaltungs 02 GmbH, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33944 HB),
vertreten durch:
Holger Dahm, (Geschäftsführer),
wird der bisherige Insolvenzverwalter, Bora Alexander Haslinger, Emil-von-Behring-Str. 6, 28207 Bremen, auf seinen eigenen Antrag hin aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt entlassen.
Für das Insolvenzverfahren wird
Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421 - 51 57 56-0, Fax: 0421 - 51 57 56-10, Internet: www.bo-oelb.de
zum neuen Insolvenzverwalter bestellt.
Gleichzeitig wird Termin zu einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren mit dem Tagesordnungspunkt Anträge zur eventuellen Wahl einer/s anderen Insolvenzverwalterin/s (§ 57 InsO) bestimmt auf den 01.03.2024.
Entsprechende Anträge zu dem obigen Tagesordnungspunkt müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin, folglich bis zum 29.02.2024, vorliegen.
G r ü n d e:
Der bisherige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 03.11.2023 das Gericht darum gebeten, ihn aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt zu entlassen.
Nachdem das Gericht diesem Antrag entsprochen hat, war ein neuer Insolvenzverwalter zu bestellen.
Der neue Insolvenzverwalter hat dem Gericht gegenüber die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt.
In entsprechender Anwendung des § 57 InsO besteht für die Gläubigerschaft nur in einer der (Neu-)Bestellung des Insolvenzverwalters nachfolgenden Gläubigerversammlung die Möglichkeit, eine(n) andere(n) Insolvenzverwalter/in zu wählen. Es war daher im schriftlichen Verfahren ein Stichtag für die evtl. Stellung entsprechender Anträge zu bestimmen.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.