Gegenstand des Unternehmens ist das Halten, Verwalten und Vermieten der derzeit von der Baumarkt Steeg für den Baumarkt genutzten Immobilie in Rüdesheim/Rhein.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BR Verpachtungsgesellschaft mbH, Nastätten, ist nach Abhaltung des Schlusstermins aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BR Verpachtungsgesellschaft mbH ist aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor waren verschiedene Verfahrensschritte durchlaufen worden. Am 24.01.2025 wurde bekanntgegeben, dass die Schlussverteilung erfolgen soll; der verfügbare Massebestand betrug 26.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BR Verpachtungsgesellschaft mbH ist aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor waren verschiedene Verfahrensschritte durchlaufen worden. Am 24.01.2025 wurde bekanntgegeben, dass die Schlussverteilung erfolgen soll; der verfügbare Massebestand betrug 26.374,81 EUR abzüglich Kosten, während festgestellte Forderungen in Höhe von 44.361,60 EUR vorlagen. Am 22.01.2025 wurde die Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter genehmigt und anstelle des Schlusstermins das schriftliche Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag auf den 22.04.2025 bestimmt wurde. Im weiteren Verlauf wurden am 24.04.2025 die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thomas Schümann festgesetzt. Das Amtsgericht Koblenz hat das Verfahren schließlich mit Beschluss vom 25.02.2026 aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren BR Verpachtungsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 24-28, 56355 Nastätten (AG Koblenz, HRB 3326), vertr. d.: Hans Burghardt Müller, (Liquidator), wird nach Abhaltung des Schlusstermins aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristet…
Das Insolvenzverfahren BR Verpachtungsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 24-28, 56355 Nastätten (AG Koblenz, HRB 3326), vertr. d.: Hans Burghardt Müller, (Liquidator), wird nach Abhaltung des Schlusstermins aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
56068 Koblenz, 25.02.2026
Das Amtsgericht -Abt. 21
21 IN 80/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 80/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BR Verpachtungsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 24-28, 56355 Nastätten (AG Koblenz, HRB 3326), vertr. d.: Hans Burghardt Müller, (Liquidator), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thomas Schümann festgesetzt worden. Gemäß § 64 A…
21 IN 80/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BR Verpachtungsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 24-28, 56355 Nastätten (AG Koblenz, HRB 3326), vertr. d.: Hans Burghardt Müller, (Liquidator), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thomas Schümann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Koblenz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich 7241,16 EUR
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.01.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 24.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BR Verpachtungsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 24-28, 56355 Nastätten (AG Koblenz, HRB 3326), vertr. d.: Hans Burghardt Müller, (Liquidator), wird die Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter genehmigt . Anstelle des Schlusstemins wird das schriftliche Verfahren ang…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BR Verpachtungsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 24-28, 56355 Nastätten (AG Koblenz, HRB 3326), vertr. d.: Hans Burghardt Müller, (Liquidator), wird die Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter genehmigt . Anstelle des Schlusstemins wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Stichtag, der dem Schlusstermin im schriftlichen Verfahren entspricht, wird auf den 22.04.2025 bestimmt.
Der Stichtag dient zur:
1. Überprüfung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis;
3. Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
4. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
5. Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen;
56068 Koblenz, 22.01.2025
Das Amtsgericht - Abt 21
21 IN 80/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BR Verpachtungsgesellschaft mbH,
Bahnhofstraße 24-28, 56355 Nastätten, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare
Massebestand beträgt 26.374,81 EUR, abzüglich der Honorarkosten und Auslagen des
Insolvenzverwalters und der Gerichtskosten. Zur Insolvenztabelle wur…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BR Verpachtungsgesellschaft mbH,
Bahnhofstraße 24-28, 56355 Nastätten, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare
Massebestand beträgt 26.374,81 EUR, abzüglich der Honorarkosten und Auslagen des
Insolvenzverwalters und der Gerichtskosten. Zur Insolvenztabelle wurden festgestellt
44.361,60 EUR. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts -
Insolvenzgericht- Koblenz, Aktenzeichen: 21 IN 80/21, zur Einsichtnahme für die Beteiligten
niedergelegt.
56068 Koblenz, 24.01.2025
Das Amtsgericht - Abt.21
21 IN 80/21
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