Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Brandaus Box GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Holderstrauch 14, 47447 Moers
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 19084
EUID
DER1304.HRB19084
Insolvenzgericht
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
30.06.2025 , 10:06 Uhr
Eröffnung
10.09.2025 , 10:03 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.09.2025
Einsicht Forderungstabelle
10.10.2025
Prüfungstermin
07.11.2025
Masseunzulänglichkeit
03.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Gewerbes für Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen, Heizungsanlagen, Solaranlagen einschließlich aller damit verbundenen Nebenhandlungen sowie Groß- und Einzelhandel mit allen Produkten, die mit dem Betriebsgegenstand im Zusammenhang stehen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brandaus Box GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19084, ist am 10.09.2025 um 10:03 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Eröffnungsantrag ist am 27.06.2025 eingegangen. Dr. Markus Kier ist als Insolvenzverwalter bestellt. Vor der Eröffnung wurden am 30.06.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Dr. Markus Kier zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 26.0elle 2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 07.11.2025. Die Anmeldung der Forderungen sowie die Einsicht in die Forderungstabelle und die Berichte sind ab dem 10.10.2025 in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve möglich. Am 03.02.2026 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters über das Vorliegen einer Masseunzulänglichkeit eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 33/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19084 eingetragenen Brandaus Box GmbH, gegründet am 15.08.2023, Am Holderstrauch 14, 47447 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Brandau, Am Holde…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 33/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19084 eingetragenen Brandaus Box GmbH, gegründet am 15.08.2023, Am Holderstrauch 14, 47447 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Brandau, Am Holderstrauch 14, 47447 Moers
ist am 03.02.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
34 IN 33/25
Amtsgericht Kleve, 04.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 33/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19084 eingetragenen Brandaus Box GmbH, Am Holderstrauch 14, 47447 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Brandau, Am Holderstrauch 14, 47…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 33/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19084 eingetragenen Brandaus Box GmbH, Am Holderstrauch 14, 47447 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Brandau, Am Holderstrauch 14, 47447 Moers
ist am 30.06.2025, um 10:06 Uhr Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Erben und anderer Verfügungsberechtigter über Gegenstände des Nachlasses sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Personen, die gegenüber dem Nachlass Verpflichtungen haben (Drittschuldnern), wird verboten, an Erben oder andere Verfügungsberechtigte zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige zum Nachlass gehörende Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
34 IN 33/25
Amtsgericht Kleve, 30.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 33/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19084 eingetragenen Brandaus Box GmbH, gegründet am 15.08.2023, Am Holderstrauch 14, 47447 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Brandau, Am Holderstrauch 14, 47447 Moers
w…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 33/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19084 eingetragenen Brandaus Box GmbH, gegründet am 15.08.2023, Am Holderstrauch 14, 47447 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Brandau, Am Holderstrauch 14, 47447 Moers
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 10.09.2025, um 10:03 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.06.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 07.11.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfa ls:
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 10.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 106 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
34 IN 33/25
Kleve, 10.09.2025
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