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Insolvenzprofil
brandmarken hamburg Agentur für Kommunikation GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Mühlenkamp 31, 22303 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 92578
EUID
DEK1101.HRB92578
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 256/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Ingo Paul
Adresse
Mühlenkamp 31, 22303 Hamburg
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
22.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Erbringung von Dienstleistungen im Kommunikationssektor. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittlebar oder mittelbar zu dienen geeignet sind
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der brandmarken hamburg Agentur für Kommunikation GmbH ist die Schlussverteilung angeordnet. Die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen belaufen sich auf 155.357,63 EUR, wobei ein Betrag von 51.341,82 EUR zur Verteilung steht. Die Durchführung des Schlusstermins erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 22.0elle August 2025 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung des Verwalters, zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie zum Schlussverzeichnis Stellung zu nehmen. Die Regelvergütung des Insolvenzverwalters sowie dessen Auslagen sind bereits festgesetzt worden. Nach Vollzug der Schlussverteilung ist das Verfahren aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 256/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92578 eingetragenen brandmarken hamburg Agentur für Kommunikation GmbH, ehemals: Mühlenkamp 31, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ingo Pau…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 256/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92578 eingetragenen brandmarken hamburg Agentur für Kommunikation GmbH, ehemals: Mühlenkamp 31, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ingo Paul
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 256/18
Amtsgericht Hamburg, 26.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 256/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92578 eingetragenen brandmarken hamburg Agentur für Kommunikation GmbH, ehemals: Mühlenkamp 31, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ingo …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 256/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92578 eingetragenen brandmarken hamburg Agentur für Kommunikation GmbH, ehemals: Mühlenkamp 31, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ingo Paul
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 155.357,63 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 51.341,82 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67a IN 256/18
Amtsgericht Hamburg, 16.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 256/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92578 eingetragenen brandmarken hamburg Agentur für Kommunikation GmbH, ehemals: Mühlenkamp 31, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ingo …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 256/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92578 eingetragenen brandmarken hamburg Agentur für Kommunikation GmbH, ehemals: Mühlenkamp 31, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ingo Paul
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
22.08.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen (diesbezüglich das Ende der Stellungnahmefrist Prüfungsstichtag)
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 256/18
Amtsgericht Hamburg, 11.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 256/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92578 eingetragenen brandmarken hamburg Agentur für Kommunikation GmbH, ehemals: Mühlenkamp 31, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ingo …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 256/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92578 eingetragenen brandmarken hamburg Agentur für Kommunikation GmbH, ehemals: Mühlenkamp 31, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ingo Paul,
sind die Regelvergütung mit einem Zuschlag von 10 % für die lange Verfahrensdauer und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, Zimmer Nr. B 411 eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 256/18
Amtsgericht Hamburg, 11.07.2025
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