Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Brauhaus Altenkunstadt Andreas Leikeim GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Coburg HRA 1977
EUID
DED4401V.HRA1977
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Coburg
Aktenzeichen
IN 18/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Wagner Jochen
Rolle
Sachwalter
Adresse
Nunnenbeckstraße 18, 90489 Nürnberg
Telefon
+49(911)37667180
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.04.2026 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.05.2026
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
17.06.2026 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
17.06.2026 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brauhaus Altenkunstadt Andreas Leikeim GmbH & Co. KG ist am 01.04.2026 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Gericht hat die Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Jochen Wagner zum Sachwalter bestellt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 06.05.2026 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein Gläubigerausschuss ist eingesetzt worden. Für den 17.06.2026 sind sowohl der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung als auch der Prüfungstermin anberaumt. Am 07.05.2026 hat das Amtsgericht Coburg angeordnet, dass die Insolvenztabelle in Papierform geführt wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 18/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Brauhaus Altenkunstadt Andreas Leikeim GmbH & Co. KG, Langheimer Straße 14, 96264 Altenkunstadt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Leikeim Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Charrois Jürgen Peter und Leikeim Andrea…
IN 18/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Brauhaus Altenkunstadt Andreas Leikeim GmbH & Co. KG, Langheimer Straße 14, 96264 Altenkunstadt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Leikeim Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Charrois Jürgen Peter und Leikeim Andreas Rainer
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRA 1977
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Neef Gunther, Sonnenplatz 4, 95028 Hof, Gz.: 00071/25
|
Beschluss:
Der Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 01.04.2026 wird
im Tenor wie folgt berichtigt:
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.04.2026 um 11.15 Uhr eröffnet.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 01.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 18/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Brauhaus Altenkunstadt Andreas Leikeim GmbH & Co. KG, Langheimer Straße 14, 96264 Altenkunstadt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Leikeim Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Charrois Jürgen Peter und Leikeim Andreas Rainer
Re…
IN 18/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Brauhaus Altenkunstadt Andreas Leikeim GmbH & Co. KG, Langheimer Straße 14, 96264 Altenkunstadt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Leikeim Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Charrois Jürgen Peter und Leikeim Andreas Rainer
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRA 1977
- Schuldnerin -
General- und Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Neef Gunther, Sonnenplatz 4, 95028 Hof, Gz.: 00071/25
Geschäftszweig/Beschäftigung: Das Führen eines Brauereibetriebs, insbesondere die Herstellung und der Vertrieb von Bier und alkoholfreien Erfrischungsgetränken sowie die Durchführung aller Geschäfte, die damit in Zusammenhang stehen.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.04.2026 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Wagner Jochen
Nunnenbeckstraße 18, 90489 Nürnberg
Telefon: +49(911)37667180
Telefax: +49(911)376671810
Email: nbg@wl-inso.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 06.05.2026 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Sachwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 17.06.2026, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 356, 3. Stock, Heiligkreuzstr. 22, 96450 Coburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 17.06.2026, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 356, 3. Stock, Heiligkreuzstr. 22, 96450 Coburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Die Freien Brauer GmbH & Co. KG
Brackeler Hellweg 124, 44309 Dortmund
vertreten durch persönlich haftende Gesellschafterin Die Freien Brauer Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Keipp
-als Vertreter der Interessen der Lieferanten-
|Volksbank Raiffeisenbank Obermain eG
Gerbergasse 6, 96264 Altenkunstadt, vertreten durch die Vorstände Herrn Christoph Bäumel und Herrn Norbert Gellert
-als Vertreter der Interessen der Großgläubiger-
|Herr Roßmerkel Lukas
geschäftsmäßig ansässig Langheimer Straße 14, 96264 Altenkunstadt, vertreten durch den Verfahrensbevollmächtigten Herrn Rechtsanwalt Florian Wittmann, Adolf Kolping-Straße 1, 96317 Kronach
-als Vertreter der Interessen der Arbeitnehmer-
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter Eigenverwaltung ist am 21.01.2026 beim Insolvenzgericht Coburg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 01.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 18/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Brauhaus Altenkunstadt Andreas Leikeim GmbH & Co. KG, Langheimer Straße 14, 96264 Altenkunstadt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Leikeim Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Charrois Jürgen Peter und Leikeim Andrea…
IN 18/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Brauhaus Altenkunstadt Andreas Leikeim GmbH & Co. KG, Langheimer Straße 14, 96264 Altenkunstadt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Leikeim Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Charrois Jürgen Peter und Leikeim Andreas Rainer
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRA 1977
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Neef Gunther, Sonnenplatz 4, 95028 Hof, Gz.: 00071/25
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erlässt das Amtsgericht Amtsgericht Coburg am 07.05.2026 folgenden Beschluss:
Die Tabelle im Sinne des § 175 InsO, sowie die dazugehörigen Dokumente im Sinne des § 5 Absatz 4 Satz 2 InsO werden in Papierform geführt und aufbewahrt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 07.05.2026
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