Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Braun Onlinemarketing UG (haftungsbeschränkt) ist am 28.02.2024 um 12:47 Uhr durch das Amtsgericht Braunschweig eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jan Körber bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 29.04.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 27.05.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Der verfügbare Massebestand beträgt 9.374,55 €, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 3.051,23 € zu berücksichtigen sind. Mit Stichtag zum 13.02.2026 findet der Schlusstermin im schriftlichen Verfahren statt über die Abnahme der Schlussrechnung, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen. Einwendungen und Versagungsanträge können schriftlich bis zum 13.02.2026 erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 312/23 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Braun Onlinemarketing UG (haftungsbeschränkt), Windmühlenbergstraße 20, 38259 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 210892), vertr. d.: Leon Braun, Friedrich-Ebert-Straße 22, 38259 Salzgitter, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestim…
272 IN 312/23 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Braun Onlinemarketing UG (haftungsbeschränkt), Windmühlenbergstraße 20, 38259 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 210892), vertr. d.: Leon Braun, Friedrich-Ebert-Straße 22, 38259 Salzgitter, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Mit Stichtag zum 13.02.2026 findet Schlusstermin im schriftlichen Verfahren statt über
a) die Abnahme der Schlussrechnung
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) die Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung, ggf. Beschlussfassung über die Beauftragung des Treuhänders mit der Überwachung der Obliegenheiten
d) die Prüfung ggf. nachträglich angemeldeter Forderungen.
Einwendungen und Versagungsanträge können schriftlich bis zum 13.02.2026 erhoben werden.
Vorgetragene Gründe zur Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO sind glaubhaft zu machen.
Gleichzeitig erfolgt die Anhörung der Gläubiger angemeldeter Forderungen zum Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung.
Der Schlussbericht, das Verteilungsverzeichnis und der Vergütungsantrag sind zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Amtsgericht Braunschweig, 15.12.2025
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272 IN 312/23 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Braun Onlinemarketing UG (haftungsbeschränkt), Windmühlenbergstraße 20, 38259 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 210892), vertr. d.: Leon Braun, Friedrich-Ebert-Straße 22, 38259 Salzgitter, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzver…
272 IN 312/23 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Braun Onlinemarketing UG (haftungsbeschränkt), Windmühlenbergstraße 20, 38259 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 210892), vertr. d.: Leon Braun, Friedrich-Ebert-Straße 22, 38259 Salzgitter, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jan Körber festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 17.04.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 10.327,55 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 15.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 312/23 c: Über das Vermögen der Braun Onlinemarketing UG (haftungsbeschränkt), Windmühlenbergstraße 20, 38259 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 210892), vertr. d.: Leon Braun, (Geschäftsführer), ist am 28.02.2024 um 12:47 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jan Körber,…
272 IN 312/23 c: Über das Vermögen der Braun Onlinemarketing UG (haftungsbeschränkt), Windmühlenbergstraße 20, 38259 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 210892), vertr. d.: Leon Braun, (Geschäftsführer), ist am 28.02.2024 um 12:47 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jan Körber, Jasperallee 86-87, D 38102 Braunschweig, Tel.: (05 31) 801181-10, Fax: 0531/801181-29, E-Mail: recht@insowerk.de, Internet: www.insowerk.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 29.04.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 27.05.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (29.04.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (27.05.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 29.02.2024
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GeschäftsNr.: 272 IN 312/23 c
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Braun Onlinemarketing UG (haftungsbeschränkt), Windmühlenbergstraße 20, 38259 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 210892), vertr. d.: Leon Braun, Friedrich-Ebert-Straße 22, 38259 Salzgitter, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jan…
GeschäftsNr.: 272 IN 312/23 c
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Braun Onlinemarketing UG (haftungsbeschränkt), Windmühlenbergstraße 20, 38259 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 210892), vertr. d.: Leon Braun, Friedrich-Ebert-Straße 22, 38259 Salzgitter, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jan Körber, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 9.374,55 €. Hiervon gehen ab das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, sonstige Masseverbindlichkeiten sowie restliche Gerichts- und Verwertungskosten. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 3.051,23 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig - 272 IN 312/23 c - zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Einwendungen sind binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung schriftlich zu erheben.
Amtsgericht Braunschweig, 02.07.2025
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272 IN 312/23 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Braun Onlinemarketing UG (haftungsbeschränkt), Windmühlenbergstraße 20, 38259 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 210892), vertr. d.: Leon Braun (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des Insolven…
272 IN 312/23 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Braun Onlinemarketing UG (haftungsbeschränkt), Windmühlenbergstraße 20, 38259 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 210892), vertr. d.: Leon Braun (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des Insolvenzverwalters erfolgen.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
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