Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Brendamour Hallen- und Zelttechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
In den Hilswiesen 4, 66538 Neunkirchen
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 105627
EUID
DEV1109.HRB105627
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
106 IN 9/21
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Beginn Tätigkeit Verwalter
20.07.2021
Anzeige Masseunzulänglichkeit
28.01.2026
Prüfungsstichtag
10.03.2026
Frist zur Stellungnahme Vergütung
17.04.2026
Beschluss Festsetzung Vergütung
11.06.2026
Beschluss Schlussverteilung
06.07.2026
Frist Kostenvorschuss
11.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vertrieb und Montage von Toren, Türen und Fenstern, Beschattungsanlagen aller Art sowie den dazugehörigen Antriebs- und Steuerungssystemen, Herstellung, Vertrieb und Montage von Hallen und Zelten sowie Hallen- und Zeltzubehörteilen, Serviceleistungen in den vorgenannten Bereichen, Erbringung von Maklerdienstleistungen und Beratungen beim Kauf und Verkauf von Immobilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brendamour Hallen- und Zelttechnik GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, hat am 28.01.2026 die Anzeige eingereicht, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Das Gericht hat den Vergütungsantrag des Verwalters geprüft und die Vergütung sowie Auslagen festgesetzt. Die nachträglich angemeldeten Forderungen wurden im schriftlichen Verfahren geprüft; der Prüfungsstichtag war der 10.03.2026. Da die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, ist das Verfahren mangels Masse eingestellt worden, sofern bis zum 11.08.2026 kein Kostenvorschuss in Höhe von 13.000,00 EUR gezahlt wird.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brendamour Hallen- und Zelttechnik GmbH ist beim Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, unter dem Aktenzeichen 106 IN 9/21 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105627 eingetragen. Gesetzlicher Vertreter ist der Geschäf…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brendamour Hallen- und Zelttechnik GmbH ist beim Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, unter dem Aktenzeichen 106 IN 9/21 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105627 eingetragen. Gesetzlicher Vertreter ist der Geschäftsführer Harry August Brendamour. Am 20.07.2021 ist der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, mit seiner Tätigkeit begonnen. Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene Beschlüsse erlassen. Ein Vergütungsantrag des Verwalters vom 28.01.2026 wurde geprüft und die Vergütung sowie Auslagen durch Beschluss vom 11.06.2026 festgesetzt. Zudem wurde die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 180.727,10 EUR. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt, für die jedoch kein Betrag zur Verfügung steht. Das Verfahren ist somit in der Phase der Schlussverteilung abgeschlossen bzw. beendet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 9/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105627 eingetragenen Brendamour Hallen- und Zelttechnik GmbH, In den Hilswiesen 4, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäf…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 9/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105627 eingetragenen Brendamour Hallen- und Zelttechnik GmbH, In den Hilswiesen 4, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Harry August Brendamour
Die Durchführung der Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 28.01.2026 wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 17.04.2026 zu den Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin/des Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer 11aus.Der Vergütungsantrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 11 eingesehen werden.
106 IN 9/21
Amtsgericht Saarbrücken, 02.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 9/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105627 eingetragenen Brendamour Hallen- und Zelttechnik GmbH, In den Hilswiesen 4, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäf…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 9/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105627 eingetragenen Brendamour Hallen- und Zelttechnik GmbH, In den Hilswiesen 4, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Harry August Brendamour
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 11 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
106 IN 9/21
Amtsgericht Saarbrücken, 03.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 9/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105627 eingetragenen Brendamour Hallen- und Zelttechnik GmbH, In den Hilswiesen 4, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäf…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 9/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105627 eingetragenen Brendamour Hallen- und Zelttechnik GmbH, In den Hilswiesen 4, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Harry August Brendamour
ist am 28.01.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
106 IN 9/21
Amtsgericht Saarbrücken, 30.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 9/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105627 eingetragenen Brendamour Hallen- und Zelttechnik GmbH, In den Hilswiesen 4, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäf…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 9/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105627 eingetragenen Brendamour Hallen- und Zelttechnik GmbH, In den Hilswiesen 4, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Harry August Brendamour
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR
Nach Begleichung der Gerichtskosten gem. § 207 InsO kann der Endbetrag, soweit die Masse ausreicht entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 20.07.2021 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 22.028,94 EUR zuzüglich Mehrbetrag in Höhe von 1500.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnachxxx EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV beträgt unter Berücksichtigung von 27 Gläubigern 2.900,00 EUR.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung des 1,2-fachen Regelsatzes und damit auf den Betrag von xxx EUR gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 28.01.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Saarbrücken statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 11 eingesehen werden.
106 IN 9/21
Amtsgericht Saarbrücken, 11.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 9/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105627 eingetragenen Brendamour Hallen- und Zelttechnik GmbH, In den Hilswiesen 4, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäf…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 9/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105627 eingetragenen Brendamour Hallen- und Zelttechnik GmbH, In den Hilswiesen 4, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Harry August Brendamour
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 11.08.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 13 000,00 EUR bei der Zahlstelle Saarbrücken, Postbank IBAN DE11590100660812951669 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 11 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
106 IN 9/21
Amtsgericht Saarbrücken, 11.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 9/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105627 eingetragenen Brendamour Hallen- und Zelttechnik GmbH, In den Hilswiesen 4, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäf…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 9/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105627 eingetragenen Brendamour Hallen- und Zelttechnik GmbH, In den Hilswiesen 4, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Harry August Brendamour
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 180.727,10 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 11 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
106 IN 9/21
Amtsgericht Saarbrücken, 06.07.2026
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