Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Brennstoffhandel & Containerdienst GmbH Mittweida
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Altenburger Straße 4-6, 09648 Mittweida
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 1125
EUID
DEU1206.HRB1125
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1005 IN 2408/10
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Sylvio Meier
Termine & Fristen
Eröffnung
01.10.2010
Fristende Stellungnahmen
23.09.2025
Aufhebung
21.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Brenn- und Baustoffen aller Art, Speditions-, Nah- und Fernverkehrsleistungen, Fahrzeughandel, Durchführung von Recyclingarbeiten jeglicher Art, insbesondere unter Verwendung von Baureststoffen, Schrott, organischen Stoffen sowie Handel mit den Ausgangs- und Endprodukten der Recyclingarbeiten und Containerdienst.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brennstoffhandel & Containerdienst GmbH Mittweida ist am 01.10.2010 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei auf Besonderheiten wie die Betriebsfortführung für ca. drei Monate und die Interessentensuche hingewiesen wird. Das Verfahren ist mit Beschluss vom 21.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Vor der Aufhebung wurde der Schlusstermin im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Forderungen in Höhe von 808.870,32 EUR waren zu berücksichtigen, wobei eine Masse von ca. 51.384,83 EUR zur Verteilung stand. Stellungnahmen zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis konnten bis zum 23.09.2025 eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 1005 IN 2408/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brennstoffhandel & Containerdienst GmbH Mittweida, Altenburger Straße 6, 09648 Mittweida, Amtsgericht Chemnitz , HRB 1125
vertreten durch den Geschäftsführer Sylvio Meier
- wurde das Verfahren mit Besch…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 1005 IN 2408/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brennstoffhandel & Containerdienst GmbH Mittweida, Altenburger Straße 6, 09648 Mittweida, Amtsgericht Chemnitz , HRB 1125
vertreten durch den Geschäftsführer Sylvio Meier
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 21.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 1005 IN 2408/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brennstoffhandel & Containerdienst GmbH Mittweida, Altenburger Straße 6, 09648 Mittweida, Amtsgericht Chemnitz, HRB 1125
vertreten durch den Geschäftsführer Sylvio Meier
- wird der Schlusstermin und das…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 1005 IN 2408/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brennstoffhandel & Containerdienst GmbH Mittweida, Altenburger Straße 6, 09648 Mittweida, Amtsgericht Chemnitz, HRB 1125
vertreten durch den Geschäftsführer Sylvio Meier
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 23.09.2025 beim
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 808.870,32 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 51.384,83 EUR zur Verfügung".
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz; in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 1005 IN 2408/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brennstoffhandel & Containerdienst GmbH Mittweida, Altenburger Straße 6, 09648 Mittweida, Amtsgericht Chemnitz, HRB 1125
vertreten durch den Geschäftsführer Sylvio Meier
ergeht am 23.07.2025 nachfolgend…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 1005 IN 2408/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brennstoffhandel & Containerdienst GmbH Mittweida, Altenburger Straße 6, 09648 Mittweida, Amtsgericht Chemnitz, HRB 1125
vertreten durch den Geschäftsführer Sylvio Meier
ergeht am 23.07.2025 nachfolgende Entscheidung:
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit folgende Vergütung antragsgemäß festgesetzt:
Vergütung
... EUR
Auslagen
... EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
... EUR
Gesamtbetrag
... EUR
...
Gründe:
Das Verfahren wurde am 01.10.2010 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 23.09.2024 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt ... EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von ... EUR.
Der Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag in Höhe von ... Prozent. Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 23.09.2024 sowie den Antrag vom 08.05.2023 verwiesen.
Nach § 3 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der verwalterlichen Geschäftsführung dies erfordern. Dieser Fall ist vorliegend gegeben.
Der Insolvenzverwalter beantragt Zuschläge für
Betriebsfortführung ca. 3 Monate
...-fach
Interessentensuche und Verhandlungen, Vertragsabschluss
...-fach
Abschlag für Gesamtschau
- ...-fach
Auf die Ausführungen des Insolvenzverwalters in seinem Antrag vom 08.05.2023 nebst Korrektur und Ergänzung vom 23.09.2024 wird Bezug genommen. Ebenso wird auf die Ausführungen im Gutachten der Sachverständigen Diplom-Kauffrau Kati Gerber-Weißbach vom 31.07.2024 Bezug genommen.
Gem. § 3 InsVV können Zu- oder Abschläge auf die Regelvergütung erfolgen, wenn Besonderheiten des Verfahrens dies entsprechend rechtfertigen. Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitsaufwand über ein sog. Normalverfahren hinausgegangen ist, den Verwalter somit über das gewöhnliche Maß hinaus in Anspruch genommen hat.
Eine Erhöhung der Regelvergütung bedarf besonderer Rechtfertigung. Der Verwalter hat die begehrten Erhöhungsfaktoren in nachvollziehbarer Weise schlüssig zu begründen und mit konkretem Tatsachenvortrag zu belegen. Da es sich hierbei um eine Tätigkeitsvergütung handelt, ist es Sache des Verwalters, die über das gewöhnliche Maß hinausgehende Arbeitsbelastung in seinem Vergütungsantrag darzulegen (ständige Rechtsprechung des LG Chemnitz).
Vorliegend handelt es sich um ein überdurchschnittliches Verfahren. Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin war zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung nicht eingestellt und wurde ab Eröffnung des Verfahrens für insgesamt ca. 3 Monate fortgeführt mit der Folge, dass Insolvenzmasse gesichert wurde. Im Rahmen der Fortführung waren u.a. Abstimmungen mit Lieferanten erforderlich, das Rechnungswesen war zu überprüfen, der Geschäftsbetrieb zu überwachen. Ferner wurde die Investorensuche weitergeführt, um die Betriebsfortführung ermöglichen zu können.
In der Gesamtschau nimmt der Insolvenzverwalter einen Abschlag der ...-fachen Regelvergütung vor.
Die im Antrag des Verwalters verdeutlichten Tätigkeiten werden für zuschlagswürdig erachtet und antragsgemäß mit einem ...-fachen Zuschlag abgegolten.
Unter Würdigung der dargelegten Umstände hinsichtlich der Zuschlagswürdigkeit als auch der Zuschlagshöhe wird vorliegend antragsgemäß eine Vergütung in Höhe des ...-fachen Satzes festgesetzt. Auf die Ausführungen des Insolvenzverwalters wird Bezug genommen.
Es ist im Rahmen einer Gesamtbetrachtung von einer angemessenen Vergütungsgewährung auszugehen. Die Gesamtvergütung berücksichtigt die von dem Verwalter in seinem Antrag genannten Umstände und Besonderheiten in seiner Tätigkeit.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen ein Auslagenersatz in Höhe von 2,80 EUR pro Zustellung gemäß Beschluss des BGH vom 21.03.2013, Az: IX ZB 209/10 gewährt. Mithin waren für 160 bewirkte Zustellungen insgesamt ... EUR festzusetzen.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
oder bei dem
Landgericht Chemnitz
Hohe Straße 19-23
09112 Chemnitz
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
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