Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 719070
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BRIWAH GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Mombertplatz 25, 69126 Heidelberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 719070
EUID
DEB8535.HRB719070
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
80 IN 576/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anhörung Geschäftsführer
16.05.2025 , 09:00 Uhr
Widerspruchsfrist Forderungen
03.06.2025
Frist zur Stellungnahme Schlusstermin
25.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Technische Anlagenplanung; Beratung und Betreuung; Handel mit Rohstoffen aller Art: Handel mit Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugteilen und Zubehör; Handel mit Nutzmaschinen und Nutzmaschinenteilen; Auftragsvermittlung; Agentur für Marketing, Photographie, Grafik, Webdesign; Groß und Einzelhandel sowie Im- und Export von Waren aller Art; Erbringung von Service-, Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des Kraftfahrzeuggewerbes; Handel und Vertrieb von Computer Hard- und Software; Erbringung von Service-, Entwicklungs- und Supportleistungen im Bereich Hard- und Software, einschließlich der erforderlichen Installationen wie auch der Konzeption, Installation und Unterhalt von Kommunikations- und Datennetzen und aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte; Handel und Vertrieb von Möbeln und sonstigen Einrichtungsgegenständen aller Art; Erbringung von Service-, Entwicklungs- und Betreuungsleistungen im Bereich der Raumausstattung, einschließlich der erforderlichen Installationen wie auch Konzeption, Installation und Unterhalt und aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte; Handel und Vertrieb von Damen-, Herren- und Kinderbekleidung und aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte; Handel und Vertrieb von Genussmitteln, alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken, Zeitschriften und Büchern, Pflegeprodukten und aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte; der Entwurf, die Herstellung, der Handel und Vertrieb von Uhren und Schmuckwaren und aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte; Planung und Durchführung von Veranstaltungen; das Ausführen von Hausmeister-Dienstleistungen sowie Reinigungs-, Garten-, Reparaturarbeiten am Haus, Grund- und Wohnbesitz und aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte; die Erbringung sämtlicher Leistungen des Facility Managements im kaufmännischen, technischen und infrastrukturellen Bereich und aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BRIWAH GmbH ist eingeleitet worden. Das Amtsgericht Heidelberg hat einen Termin zur Anhörung des Geschäftsführers für den 16.05.2025 bestimmt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stefan Roth wurde bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen festgesetzt. Es wurde ein Schlusstermin bzw. Einstellungstermin anberaumt, der jedoch im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt wird. Die Beteiligten hatten Gelegenheit bis zum 25.11.2025 Einwendungen zu erheben. Da keine ausreichende Masse zur Deckung der Kosten vorhanden ist, wurde das Verfahren mangels einer die Kosten deckenden Masse eingestellt. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 9.074,55 EUR steht zur Schlussverteilung kein Betrag zur Verfügung.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BRIWAH GmbH ist eingeleitet worden. Das Amtsgericht Heidelberg hat einen Termin zur Anhörung des Geschäftsführers für den 16.05.2025 angesetzt. Im weiteren Verlauf wurden Forderungen geprüft; eine nachträglich angemeldete Forderung wurde im Tabellenblatt 5 geführt, wobei bis…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BRIWAH GmbH ist eingeleitet worden. Das Amtsgericht Heidelberg hat einen Termin zur Anhörung des Geschäftsführers für den 16.05.2025 angesetzt. Im weiteren Verlauf wurden Forderungen geprüft; eine nachträglich angemeldete Forderung wurde im Tabellenblatt 5 geführt, wobei bis zum 03.06.2025 Widerspruchsmöglichkeiten bestanden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stefan Roth hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Es sollte eine Schlussverteilung stattfinden, für die jedoch kein Betrag zur Verfügung stand, da die festgestellten Forderungen in Höhe von 9.074,55 EUR nicht gedeckt waren. Ein Schlusstermin oder Einstellungstermin war ursprünglich für den schriftlichen Verfahrensweg bis zum 25.11.2025 vorgesehen. Das Verfahren ist schließlich mangels einer die Kosten deckenden Masse gemäß § 207 Abs. 1 InsO eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
80 IN 576/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BRIWAH GmbH, Mombertplatz 25, 69126 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Eric Schoedon
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 719070
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfah…
80 IN 576/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BRIWAH GmbH, Mombertplatz 25, 69126 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Eric Schoedon
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 719070
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 Abs. 1 InsO.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 05.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
80 IN 576/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BRIWAH GmbH, Mombertplatz 25, 69126 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Eric Schoedon
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 719070
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO bzw. des Ei…
80 IN 576/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BRIWAH GmbH, Mombertplatz 25, 69126 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Eric Schoedon
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 719070
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO bzw. des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, auch für den Fall der Einstellung
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 25.11.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 200,00 €. Die Bereitschaft zur Zahlung ist innerhalb oben gesetzter Frist anzuzeigen. Nach Eingang der Zahlungsbereitschaft erfolgt Rechnungsstellung über die Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Anträge und Einwendungen können schriftlich vor dem Amtsgericht Heidelberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und das Schlussverzeichnis eingesehen werden.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 08.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
80 IN 576/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BRIWAH GmbH, Mombertplatz 25, 69126 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Eric Schoedon
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 719070
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzver…
80 IN 576/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BRIWAH GmbH, Mombertplatz 25, 69126 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Eric Schoedon
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 719070
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Roth, Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 14.07.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 4.360,36 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 20 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 14.07.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 20 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 05.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BRIWAH GmbH, Mombertplatz 25, 69126 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Eric Schoedon, Registergericht: Amtsgericht Mann-heim, Register-Nr.: HRB 719070, soll die Schlussverteilung statt-finden.
Für die festgestellten Forderungen der Insolvenzgläubiger in Höhe …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BRIWAH GmbH, Mombertplatz 25, 69126 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Eric Schoedon, Registergericht: Amtsgericht Mann-heim, Register-Nr.: HRB 719070, soll die Schlussverteilung statt-finden.
Für die festgestellten Forderungen der Insolvenzgläubiger in Höhe von € 9.074,55 steht zur Verteilung kein Betrag zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Heidelberg -Insolvenzgericht- 01.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
80 IN 576/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BRIWAH GmbH, Mombertplatz 25, 69126 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Eric Schoedon
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 719070
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Anhörung des Geschäftsführers d…
80 IN 576/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BRIWAH GmbH, Mombertplatz 25, 69126 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Eric Schoedon
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 719070
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Anhörung des Geschäftsführers der Schuldnerin über die das Verfahren betreffenden Verhältnisse, insbesondere die Vermögensverhältnisse
wird bestimmt auf
Freitag, 16.05.2025, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 30, 3. OG, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg
Das persönliche Erscheinen desorganschaftlichen Vertreter sder Schuldnerpartei wird angeordnet.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 15.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
80 IN 576/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BRIWAH GmbH, Mombertplatz 25, 69126 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Eric Schoedon
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 719070
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten nachrangigen Insol…
80 IN 576/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BRIWAH GmbH, Mombertplatz 25, 69126 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Eric Schoedon
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 719070
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten nachrangigen Insolvenzforderung (§ 39 InsO) Tabellenblattnummer 5 sowie von eventuell weiteren nachträglichen Forderungsanmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.06.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 25.04.2025
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