Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Brötchen- & Kuchenschmiede UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
An der Kirche 5, 06237 Leuna OT Spergau
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 17369
EUID
DEW1215.HRB17369
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 178/14
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Ina Schacht
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung/Prüfung
15.06.2026
Beschluss Festsetzung Vergütung
24.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Produktion und Verkauf von Backwaren und Konditoreierzeugnissen; Imbiss, Eis -und Kaffeespezialitäten; Party- und Veranstaltungsservice.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brötchen- & Kuchenschmiede UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Zunächst wurde die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und stattdessen das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung und den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen war der 15.06.2026. Bis zu diesem Datum konnten Widersprüche gegen Forderungen und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse eingereicht werden. Das Verfahren ist mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse eingestellt worden. Die Insolvenzverwalterin hat angezeigt, dass kein auf die Insolvenzgläubiger zu verteilender Massebestand vorhanden ist. Eine Schlussverteilung soll erfolgen, wobei das Verteilungsverzeichnis zur Einsichtnahme niedergelegt wurde. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin sind durch Beschluss vom 24.06.2026 festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 178/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brötchen- & Kuchenschmiede UG (haftungsbeschränkt), An der Kirche 5, 06237 Leuna OT Spergau (AG Stendal, HRB 17369), vertr. d.: Ute Marx, Nordstraße 3, 06237 Leuna, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehob…
59 IN 178/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brötchen- & Kuchenschmiede UG (haftungsbeschränkt), An der Kirche 5, 06237 Leuna OT Spergau (AG Stendal, HRB 17369), vertr. d.: Ute Marx, Nordstraße 3, 06237 Leuna, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 08.08.2024 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand für Erschwernisse bei der Unternehmensfortführung.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 23.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 178/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brötchen- & Kuchenschmiede UG (haftungsbeschränkt), An der Kirche 5, 06237 Leuna OT Spergau (AG Stendal, HRB 17369), vertr. d.: Ute Marx, Nordstraße 3, 06237 Leuna, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. …
59 IN 178/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brötchen- & Kuchenschmiede UG (haftungsbeschränkt), An der Kirche 5, 06237 Leuna OT Spergau (AG Stendal, HRB 17369), vertr. d.: Ute Marx, Nordstraße 3, 06237 Leuna, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 15.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse (§ 207 InsO) und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin.
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Bis zu o. g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen möglich und sind Schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet, einzureichen.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden dieser Forderungsanmeldungen werden eine Woche vor den oben genannten Termin auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 23.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 178/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Brötchen- & Kuchenschmiede UG (haftungsbeschränkt), An der Kirche 5, 06237 Leuna OT Spergau (AG Stendal, HRB 17369), vertr. d.: Ute Marx, Nordstraße 3, 06237 Leuna, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeich…
59 IN 178/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Brötchen- & Kuchenschmiede UG (haftungsbeschränkt), An der Kirche 5, 06237 Leuna OT Spergau (AG Stendal, HRB 17369), vertr. d.: Ute Marx, Nordstraße 3, 06237 Leuna, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen späteren Verteilung teilnehmen zu können.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Ina Schacht, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt 136.662,55 €. Ein auf die Insolvenzgläubiger zu verteilender Massebestand ist nicht vorhanden.
Amtsgericht Halle (Saale), 23.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 59 IN 178/14. In dem Insolvenzverfahren Brötchen- & Kuchenschmiede UG (haftungsbeschränkt), An der Kirche 5, 06237 Leuna OT Spergau (AG Stendal, HRB 17369), vertr. d.: Ute Marx, Nordstraße 3, 06237 Leuna, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolv…
Geschäfts-Nr.: 59 IN 178/14. In dem Insolvenzverfahren Brötchen- & Kuchenschmiede UG (haftungsbeschränkt), An der Kirche 5, 06237 Leuna OT Spergau (AG Stendal, HRB 17369), vertr. d.: Ute Marx, Nordstraße 3, 06237 Leuna, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 24.06.2026 festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S.2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekanntgemacht:
€ Nettovergütung
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Die Festsetzung erfolgte unter Bezugnahme auf die vom Insolvenzverwalterin vorgetragene und anhand der Akte nachvollziehbare Begründung des Antrages vom 08.08.2024. Die Festsetzung erfolgte ausgehend von einer Berechnungsmasse von nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe der Regelvergütung mit einem Gesamtzuschlag von % zur Regelvergütung für den Arbeitsaufwand bei der Unternehmensfortführung.
Die Festsetzung der Auslagen erfolgte nach § 8 Abs. 3 InsVV nebst den geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV. Eine Stellungnahme der Verfahrensbeteiligten ist nach Wahrung des rechtlichen Gehörs nicht eingegangen.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 24.06.2026.
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