Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bruch, Thomas
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Saarland
Adresse
Scheidter Straße 24-42, 66123 Saarbrücken
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRA 6171
EUID
DEV1109.HRA6171
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
62 IN 25/18
Phase
Restschuldbefreiung versagt
Termine & Fristen
Versagung Restschuldbefreiung
16.03.2026
Prüfungsstichtag
21.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dipl. Kfm. Thomas Bruch wird vom Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, unter dem Aktenzeichen 62 IN 25/18 bearbeitet. Im Rahmen des Verfahrens wurde ein Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 21.05.2026 festgelegt. An diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus. Ein wesentlicher Verfahrensschritt ist die Versagung der Restschuldbefreiung für den Schuldner durch Beschluss vom 16.03.2026 gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO. Gegen den entsprechenden Beschluss steht dem Schuldner der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen nach Zustellung bei dem zuständigen Amtsgericht eingereicht werden muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 62 IN 25/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Dipl. Kfm. Thomas Bruch, geboren am 18.11.1948, Gustav-Bruch-Straße 14, 66123 Saarbrücken, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 6171 eingetragenen Firma G.A. Bruch,…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 62 IN 25/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Dipl. Kfm. Thomas Bruch, geboren am 18.11.1948, Gustav-Bruch-Straße 14, 66123 Saarbrücken, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 6171 eingetragenen Firma G.A. Bruch, Scheidter Straße 24-42, 66123 Saarbrücken
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.05.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 1 niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
62 IN 25/18
Amtsgericht Saarbrücken, 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 62 IN 25/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Dipl. Kfm. Thomas Bruch, geboren am 18.11.1948, Gustav-Bruch-Straße 14, 66123 Saarbrücken, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 6171 eingetragenen Firma G.A. Bruch,…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 62 IN 25/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Dipl. Kfm. Thomas Bruch, geboren am 18.11.1948, Gustav-Bruch-Straße 14, 66123 Saarbrücken, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 6171 eingetragenen Firma G.A. Bruch, Scheidter Straße 24-42, 66123 Saarbrücken
ist dem Schuldner durch Beschluss vom 16.03.2026 die Restschuldbefreiung versagt worden § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO.
62 IN 25/18
Amtsgericht Saarbrücken, 23.04.2026
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