Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 8509
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Insolvenzprofil
Brucker, Falko Siegfried
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRA 8509
EUID
DER2909.HRA8509
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 223/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres
Adresse
Grabenstraße 28, 58095 Hagen
Telefon
02331 / 3976-56
Termine & Fristen
Eröffnung
01.01.2025 , 12:32 Uhr
Aufhebung Eigenverwaltung
01.02.2025
Forderungsanmeldefrist
21.02.2025
Berichtstermin
24.03.2025 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
24.03.2025 , 11:00 Uhr
Schlusstermin
22.09.2025 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Falko Siegfried Brucker, Inhaber der Firma FB Zerspanungstechnik Wenden e.K., ist beim Amtsgericht Siegen unter dem Aktenzeichen 25 IN 223/24 anhängig. Am 01.02.2025 wurde die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben und Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres zum Insolvenzverwalter ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 21.02.2025. Am 14.02.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Verwalters und die Aufhebung der Eigenverwaltung war ursprünglich für den 24.03.2025 angesetzt. Für die Schlussrechnungslegung im Rahmen des Eigenverwaltungsverfahrens wurde ein Termin auf den 22.09.2025 festgelegt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Falko Siegfried Brucker ist am 01.01.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Ursprünglich war eine Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres zum Sachwalter ernannt worden. Die Forderungsanmeldefrist endete am 21.02.2025. Ein Berichtsterm…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Falko Siegfried Brucker ist am 01.01.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Ursprünglich war eine Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres zum Sachwalter ernannt worden. Die Forderungsanmeldefrist endete am 21.02.2025. Ein Berichtstermin und Prüfungstermin waren für den 24.03.2025 angesetzt. Am 01.02.2025 wurde die Eigenverwaltung aufgehoben und Herr Andres zum Insolvenzverwalter ernannt. Am 14.02.2025 meldete der Verwalter Masseunzulänglichkeit an. Das Verfahren ist mangels Masse eingestellt worden. Der Schuldner hat Restschuldbefreiung beantragt, welche als zulässig anerkannt wurde, sofern die gesetzlichen Obliegenheiten erfüllt werden. Ein Schlusstermin zur Schlussrechnungslegung ist für den 22.09.2025 anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 223/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Falko Siegfried Brucker, geboren am 21.03.1962, Westfälische Straße 2, 57482 Wenden, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 8509 eingetragenen Firma FB Zerspanungstechnik Wenden e.K., Adenauer…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 223/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Falko Siegfried Brucker, geboren am 21.03.1962, Westfälische Straße 2, 57482 Wenden, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 8509 eingetragenen Firma FB Zerspanungstechnik Wenden e.K., Adenauer Straße 31, 57482 Wenden
wird zur Anhörung der Gläubigerversammlung zur Schlussrechnungslegung des Schuldners über das Eigenverwaltungsverfahren gemäß § 281 InsO
Termin bestimmt auf
Montag, 22.09.2025, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, 1. Etage, Sitzungssaal 2102 - Flachbau -.
Die Schlussrechnungslegung sowie die Stellungnahme des Sachwalters liegt zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135, aus.
25 IN 223/24
Amtsgericht Siegen, 02.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 223/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Falko Siegfried Brucker, Adenauerstraße 31, 57482 Wenden, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 8509 eingetragenen Firma FB Zerspanungstechnik Wenden e.K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanw…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 223/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Falko Siegfried Brucker, Adenauerstraße 31, 57482 Wenden, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 8509 eingetragenen Firma FB Zerspanungstechnik Wenden e.K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Breuer, Hauptstraße 21, 51766 Engelskirchen
wird heute, am 01.02.2025 die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag des Schuldners aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, Grabenstraße 28, 58095 Hagen, Telefon: 02331 / 3976-56.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; hierfür gilt eine Frist bis zum 21.02.2025.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.
Der auf den 24.03.2025 bestimmte Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalter,
- die Aufhebung der Eigenverwaltung und
gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 272, 277 InsO bezeichneten Gegenstände.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
25 IN 223/24
Amtsgericht Siegen, 01.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 223/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Falko Siegfried Brucker, geboren am 21.03.1962, Westfälische Straße 2, 57482 Wenden, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 8509 eingetragenen Firma FB Zerspanungstechnik Wenden e.K., Adenauer…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 223/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Falko Siegfried Brucker, geboren am 21.03.1962, Westfälische Straße 2, 57482 Wenden, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 8509 eingetragenen Firma FB Zerspanungstechnik Wenden e.K., Adenauer Straße 31, 57482 Wenden
ist am 14.02.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
25 IN 223/24
Amtsgericht Siegen, 17.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 223/24
Über das Vermögen
des Herrn Falko Siegfried Brucker, geboren am 21.03.1962, Adenauerstraße 31, 57482 Wenden, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 8509 eingetragenen Firma FB Zerspanungstechnik Wenden e.K.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, a…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 223/24
Über das Vermögen
des Herrn Falko Siegfried Brucker, geboren am 21.03.1962, Adenauerstraße 31, 57482 Wenden, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 8509 eingetragenen Firma FB Zerspanungstechnik Wenden e.K.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.01.2025, um 12:32 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 11.12.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 11.12.2024 bei Gericht eingegangen.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Der Schuldner ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, Grabenstraße 28, 58095 Hagen , Tel. Nr.02331 / 3976-56 , Fax Nr. 02331 / 39765-70.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.02.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Schuldners über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 24.03.2025, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, 1. Etage, Sitzungssaal 2102 - Flachbau -.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Schuldners (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Schuldners als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 03.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 niedergelegt.
Der Schuldner hat Restschuldbefreiung beantragt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
25 IN 223/24
Siegen, 01.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 223/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Falko Siegfried Brucker, Adenauerstraße 31, 57482 Wenden, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 8509 eingetragenen Firma FB Zerspanungstechnik Wenden e.K.
Verfahrensbevollmächtigte:…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 223/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Falko Siegfried Brucker, Adenauerstraße 31, 57482 Wenden, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 8509 eingetragenen Firma FB Zerspanungstechnik Wenden e.K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Breuer, Hauptstraße 21, 51766 Engelskirchen
ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten des §§ 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist der Schuldner.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
25 IN 223/24
Amtsgericht Siegen, 01.01.2025
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