Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bruhn Logistics GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 98495
EUID
DEK1101.HRB98495
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 543/06
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Joachim Büttner
Adresse
Friesenweg 22, 22763 Hamburg
Termine & Fristen
Amtsantritt Verwalter
22.01.2007
Beschluss Vorschuss
21.05.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bruhn Logistics GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 98495, ist anhängig. Das Verfahren wird durch den Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Joachim Büttner geführt. Der Verwalter übt sein Amt seit dem 22.01.2007 aus. Mit Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 21.05.2024 wird dem Insolvenzverwalter ein Vorschuss auf sein Entgelt bewilligt. Die Bemessung des Vorschusses erfolgt unter Berücksichtigung der langen Dauer des Verfahrens und des erforderlichen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwands gemäß § 9 InsVV. Die Angaben über die entstandenen Auslagen sind glaubhaft gemacht worden. Gegen den Beschluss steht dem Verwalter sowie jedem anderen Betroffenen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung schriftlich bei dem Amtsgericht Hamburg einzureichen. Die festgesetzten Beträge gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind nicht im Internet veröffentlicht, der vollständige Beschluss kann jedoch in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 543/06
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 98495 eingetragenen Bruhn Logistics GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg - führungslos, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Helga Bruhn-Braas- versto…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 543/06
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 98495 eingetragenen Bruhn Logistics GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg - führungslos, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Helga Bruhn-Braas- verstorben,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Joachim Büttner, Friesenweg 22, 22763 Hamburg
wird auf das Entgelt des Insolvenzverwalters folgender Vorschuss bewilligt:
Vorschuss
Gründe:
Der Verwalter übt sein Amt seit dem 22.01.2007 aus. Nach Abschluss der Tätigkeit hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und den erforderlichen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§ 9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Angaben über die entstandenen Auslagen sind glaubhaft.
Der Vorschuss auf die Vergütung beruht auf folgender Berechnung:
Gegenwärtiger Massebestand: EUR
Regelsatz: EUR
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 413 eingesehen werden.
67a IN 543/06
Amtsgericht Hamburg, 21.05.2024
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