Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BS Energie Invest GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Rosenbitze 1d, 57627 Hachenburg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 25987
EUID
DET2214V.HRB25987
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 71/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Alexander Römer
Termine & Fristen
Bekanntmachung Stellungnahmefrist
28.05.2024
Festsetzung Vergütung
21.06.2024
Gegenstand des Unternehmens
das Betreiben von Photovoltaikanlagen und der Handel mit Sekundärrohstoffen sowie die Beratung und Vermittlung von Fachfirmen, insbesondere im Handwerksbereich, der Handel mit Baustoffen, Hausmeisterservice sowie der Handel mit Konsumgütern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BS Energie Invest GmbH ist anhängig. Im Verfahren ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Das Amtsgericht Montabaur hat am 28.05.2024 beschlossen, der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters zu geben. Die Frist zur Stellungnahme beträgt zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung. Am 21.06.2024 hat das Gericht die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Alexander Römer festgesetzt. Als Berechnungsmasse wurden 25.628,17 EUR zugrunde gelegt. Die Bruchteilsvergütung wurde auf 51,63 % festgesetzt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der festgesetzte Betrag darf nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse entnommen werden. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 71/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BS Energie Invest GmbH, Rosenbitze 1 d, 57627 Hachenburg (AG Montabaur, HRB 25987), vertr. d. Frederic Jung (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsan…
14 IN 71/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BS Energie Invest GmbH, Rosenbitze 1 d, 57627 Hachenburg (AG Montabaur, HRB 25987), vertr. d. Frederic Jung (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Montabaur, 28.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 71/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BS Energie Invest GmbH, Rosenbitze 1 d, 57627 Hachenburg (AG Montabaur, HRB 25987), vertr. d.: Frederic Jung, GF der BS Energie Invest GmbH, Rosenbitze 1 d, 57627 Hachenburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Alexander Römer festgese…
14 IN 71/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BS Energie Invest GmbH, Rosenbitze 1 d, 57627 Hachenburg (AG Montabaur, HRB 25987), vertr. d.: Frederic Jung, GF der BS Energie Invest GmbH, Rosenbitze 1 d, 57627 Hachenburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Alexander Römer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 21.05.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 25.628,17 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Aufgrund geltend gemachter Zuschläge steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 51,63 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
De Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 21.06.2024
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