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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Übernahme der Stellung als Komplementärin der zu gründenden B & S Planbau GmbH & Co. KG, sowie Planung und Erstellung sowie Verkauf von Wohn- und Geschäftshäusern, der Kauf und Verkauf von Grundstücken, die Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften und Gebäuden.
Das Amtsgericht Paderborn hat am 11.01.2026 um 09:54 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der B&S Planbau Immobilien GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Meyer bestellt worden. Die Schuldnerin ist gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Gegenstände ihres Vermögens verfügungsberechtigt. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
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