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Insolvenzprofil
BSE Baukonzept UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Limburg a.d. Lahn HRB 5534
EUID
DEM1706.HRB5534
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Limburg
Aktenzeichen
9 IN 36/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Sergey Vladimirovic Nikolaev
Adresse
Seilerbahn 46, 65549 Limburg a. d. Lahn
Termine & Fristen
Aufhebung
13.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSE Baukonzept UG (haftungsbeschränkt) ist am 13.03.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 36/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSE Baukonzept UG (haftungsbeschränkt), Dr.-Wolff-Straße 2, 65549 Limburg a.d. Lahn (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5534), vertr. d.: Sergey Vladimirovic Nikolaev, Seilerbahn 46, 65549 Limburg a. d. Lahn, (Geschäftsführer), ist am 13.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehob…
9 IN 36/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSE Baukonzept UG (haftungsbeschränkt), Dr.-Wolff-Straße 2, 65549 Limburg a.d. Lahn (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5534), vertr. d.: Sergey Vladimirovic Nikolaev, Seilerbahn 46, 65549 Limburg a. d. Lahn, (Geschäftsführer), ist am 13.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Limburg, 13.03.2026
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